Ein Schild mit der Aufschrift "Bewohner mit Parkausweis frei" (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth (Archiv))

Kommunen erhöhen Gebühren

Parken für Anwohner in Baden-Württemberg wird wieder teurer

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Seit 2021 gibt es in BW keine Obergrenze mehr bei den Gebühren für Anwohnerparkplätze. Nach und nach erhöhen die Kommunen jetzt die Preise. Zu wenige, kritisieren Umweltschützer.

In Baden-Württemberg müssen in mehreren Kommunen Autofahrerinnen und Autofahrer für ihren Anwohnerparkausweis deutlich tiefer in den Geldbeutel greifen als bislang. Weitere Städte prüfen nach einer Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) diesen Schritt noch. In Stuttgart gebe es noch keinen konkreten Vorschlag dafür, ebenso in Heilbronn. In Konstanz habe es zunächst den Vorstoß gegeben, die Jahresgebühr auf 240 Euro anzuheben, beschlossen seien nun 120 Euro worden, teilte die Organisation mit. In Pforzheim wurde der Vorschlag zurückgestellt.

Keine Obergrenze mehr für Anwohnerparkplätze in BW

In Baden-Württemberg dürfen die Städte die Gebühren selber festlegen. Die neue Regelung gilt seit Juli 2021. Die bisherige Obergrenze in Höhe von 30,70 Euro pro Jahr ist damit nicht mehr gültig. In Freiburg wurden die Kosten per Satzung der Stadt Ende vergangenen Jahres von jährlich 30 auf in der Regel 360 Euro für einen Anwohnerparkausweis angehoben. Für Fahrzeuge, die länger als 4,70 Meter sind, werden sogar 480 Euro fällig. Die Regelung sei vorbildlich, so die DUH.

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Auch Tübingen drehte an der Preisschraube. Hier kostet das Parken bisher zwischen 120 und 180 Euro - je nach Gewicht des Fahrzeugs.

In Mannheim zahlt der Autofahrer oder die Autofahrerin ab kommendem Jahr 63,75 Euro und ab 2024 dann 95,63 Euro. In Heidelberg sind 120 Euro und in Karlsruhe 180 Euro im Jahr fällig. In Ulm werden 200 Euro verlangt und ab 2024 sollen es dann 300 Euro sein, wie aus der DUH-Erhebung weiter hervorging.

In Reutlingen seien aktuell 120 Euro für einen Anwohnerparkausweis fällig. Auch zahlreiche kleinere Städte in Baden-Württemberg hätten von der Gebührenerhebung schon Gebrauch gemacht.

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