Grundschüler laufen mit ihren Rucksäcken über den Schulhof. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow (Archiv))

Kommunen am Limit

Gemeindetags-Chef: Anspruch auf Ganztagsbetreuung unrealistisch

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Eltern in BW haben eigentlich das Recht auf die Ganztagsbetreuung ihrer Kinder. Doch den Kommunen fehlen die Mittel, sagt der Gemeindetags-Chef und hofft auf Änderungen.

Der Präsident des Gemeindetags, Steffen Jäger, sieht einem Zeitungsbericht zufolge den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen kritisch und hat eine Rücknahme ins Spiel gebracht. Bereits jetzt hätten die Kommunen keine Möglichkeit, mit den derzeitigen Haushaltsmitteln ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, sagte er den "Stuttgarter Nachrichten" und der "Stuttgarter Zeitung". Für viele wichtige Zukunftsthemen sei kein Geld da.

Würde der Rechtsanspruch zurückgenommen, könnten sicher einige hundert Millionen Euro an Bundesmitteln umgeschichtet werden. "Ein kleiner Teil der Mittel sollte weiterhin in den Ausbau des bestehenden Ganztagsangebots fließen. Aber man hätte dann sicher auch Luft für die Digitalisierung der Schulen."

Anspruch auf Kita-Platz: Kommunen fehlt das Fachpersonal

Auch beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, der bereits seit 2007 gilt, seien die Kommunen inzwischen an der Grenze des Leistbaren. "Wer weiterhin allen Kindern ein Angebot in der frühkindlichen Bildung und Betreuung machen will und anerkennt, dass man Fachpersonal nicht backen kann, muss sagen, wo Abstriche bei den Standards akzeptabel sind", sagte Jäger weiter.

Baden-Württemberg ruft Bundesmittel fast komplett ab

Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) hatte den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zuletzt als große Herausforderung bezeichnet. "Dass wir von den Mitteln, die uns der Bund zur Verfügung gestellt hat, fast 100 Prozent abgerufen haben, zeigt, dass wir gut mit der kommunalen Seite zusammenarbeiten." Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder hatte Baden-Württemberg beim Bund nach Daten des Bundesfamilienministeriums für die Jahre 2021 und 2022 fast alle verfügbaren Gelder abgerufen: rund 96,4 von etwa 97,6 Millionen Euro.

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Der Bund beteiligt sich gemäß den Vereinbarungen mit den Ländern mit einer Förderquote von höchstens 70 Prozent an den Investitionen. Die restlichen mindestens 30 Prozent müssen die Länder einschließlich der Kommunen stemmen. "Ein großes Lob geht auch an die Kommunen für ihr hohes Engagement beim Ausbau der Angebote", erklärte Schopper daher.

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