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Polizeiaffäre in Baden-Württemberg

Anklage gegen Inspekteur der Polizei wegen sexueller Nötigung

Stand

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat gegen den Inspekteur der Polizei des Landes Baden-Württemberg Anklage erhoben. Ihm wird sexuelle Nötigung vorgeworfen.

Die Ermittlungen gegen den Inspekteur der Polizei in Baden-Württemberg sind abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben. Der ranghöchste Polizeibeamte im Land soll eine Kollegin Mitte November 2021 genötigt haben, sexuelle Handlungen vorzunehmen beziehungsweise zu dulden.

Landgericht Stuttgart entscheidet über weiteres Vorgehen

Dem 49-jährigen Spitzenbeamten wird vorgeworfen, es "bewusst ausgenutzt zu haben, dass er aufgrund seiner beruflichen Stellung in der Lage war, der Polizeibeamtin im Falle des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten", so die Staatsanwaltschaft. Das Landgericht Stuttgart muss nun entscheiden, ob und wann es ein Hauptverfahren ansetzt.

Ermittlungen seit November 2021

Gegen den Inspekteur der baden-württembergischen Polizei wird seit Ende November 2021 ermittelt. Er ist wegen der Vorwürfe vom Dienst suspendiert. Sein Anwalt bedauerte die Anklageerhebung angesichts der aktuellen Beweislage. "Mein Mandant wird sich in der anstehenden Hauptverhandlung nun konsequent im Hinblick auf einen Freispruch verteidigen", erklärte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Die Staatsanwaltschaft stellt die Lage anders da. Sie wirft dem Inspekteur vor, "bewusst ausgenutzt zu haben, dass er aufgrund seiner beruflichen Stellung in der Lage war, der Polizeibeamtin im Falle des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten".

Landgericht informiert über Ablauf

Ein Sprecher des Landgerichts sagte der dpa auf Anfrage, nach Zustellung der Anklage und dem Ablauf einer Frist zur Stellungnahme von zwischen zwei und drei Wochen werde über ein Hauptverfahren entschieden. "Erst danach wird dann auch entschieden, wann das Verfahren verhandelt wird", sagte er.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich über die Anklageerhebung erleichtert gezeigt. Es gelte die Unschuldsvermutung auch in diesem Fall, betonte der GdP-Landesvorsitzender Gundram Lottmann. "Aber es ist gut und wichtig, wenn hier Klarheit herrscht und man das lange Verfahren auch mal abschließen kann."

BW- Innenminister Strobl unter Druck

Wegen der Weitergabe eines Schreibens des Anwalts des Polizisten wurde in diesem Zusammenhang auch gegen Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ermittelt. Strobl hat der Zahlung einer Geldauflage von 15.000 Euro zugestimmt. Nach der formalen Zustimmung des zuständigen Gerichts sollen die Ermittlungen eingestellt werden.

Strobl hatte nach eigenen Angaben ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs an einen Journalisten weitergereicht. Die Opposition fordert daher seinen Rücktritt. Allerdings hat sich die grün-schwarze Koalition hinter Strobl gestellt und einen Entlassungsantrag gegen den Innenminister abgelehnt.

Polizeiaffäre: U-Ausschuss im Landtag

Mit der sogenannten Polizeiaffäre beschäftigt sich außerdem ein Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags. Dabei geht es vorrangig um das Thema sexuelle Belästigung bei der Polizei. Die Beförderungspraxis und das Vorgehen Strobls werden dort aber ebenso beleuchtet.

Als Folge der Vorwürfe wegen sexueller Belästigung in der baden-württembergischen Landespolizei war Anfang des Jahres auch eine neue Anlaufstelle für Betroffene eingerichtet worden. Allerdings habe sich bislang niemand an die Anlaufstelle gewandt, berichtete der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei am Mittwoch.

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SWR