Die AfD im baden-württembergischen Landtag hatte vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes dagegen geklagt, dass sich die Beschäftigten aller Fraktionen und Abgeordneten routinemäßig einer polizeilichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen müssen. Damit würden sie ohne Anlass unter Generalverdacht gestellt, so die AfD.
Die Regel besagt, dass Mitarbeitende, die diese einmalige Überprüfung ablehnen, nicht in das Haus des Landtags dürfen. Den Sicherheitscheck führt das Landeskriminalamt (LKA) laut Hausordnung anhand einer Recherche in seiner Datenbank durch.
Zweite Niederlage der AfD im Streit über Hausordnung
Das Gericht hat den Antrag der AfD-Fraktion gegen diese Regel jetzt als unbegründet zurückgewiesen. Der durch dieses Hausrecht bezweckte "Schutz von Leib und Leben der Abgeordneten sowie aller im Landtag anwesenden Personen" rechtfertige die Beeinträchtigung der Fraktion, argumentieren die Richter.
Die AfD war schon einmal gegen die Regelung vorgegangen. Ihren Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Hausordnung hatte das Verfassungsgericht im Juni vergangenen Jahres zurückgewiesen.
Landtagspräsidentin will Regel behalten
Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) will auch an der Hausordnung festhalten. Ihre Vertreter hatten in der Verhandlung erklärt, es seien rund 500 Beschäftigte betroffen. Eingeschränkten Zutritt habe zunächst nur ein Beschäftigter der AfD, weil er der Überprüfung nicht zugestimmt habe.