- Ende des Tankrabatts
- 9-Euro-Ticket gilt nicht mehr
- ÖPNV-Projekt im Kreis Freudenstadt
- Bisher gültige Corona-Regeln laufen aus
- E-Rezept kommt - aber vorerst noch nicht in BW
- Energiepauschale und Heizkostenzuschuss werden ausgezahlt
- Mehr Geld für Beschäftigte in der Pflege
- Strengere Kontrolle des Onlinehandels mit Lebensmitteln
Ende des Tankrabatts
Am 31. August ist der Tankrabatt ausgelaufen. Bereits in der Nacht auf Donnerstag, den ersten September, sind auch an Tankstellen in Baden-Württemberg die Preise für Benzin deutlich gestiegen. Das ist das Ergebnis einer Analyse der SWR-Datenjournalisten:
Echtzeit-Datenanalyse zu Spritpreisen Tankrabatt-Ende: So teuer sind Benzin und Diesel
Am 31. August lief der Tankrabatt aus. Die Spritpreise sind dadurch deutlich über die Zwei-Euro-Marke geklettert, wie die Datenanalyse von SWRdata zeigt.
Nach der Einführung des Tankrabatts waren die Kraftstoffpreise in Deutschland deutlich gesunken. Während sie in den Wochen danach weiter fielen, stiegen sie zuletzt wieder an.
9-Euro-Ticket gilt nicht mehr
Am 31. August war die letzte Möglichkeit, das 9-Euro-Ticket zu nutzen. Auch in Baden-Württemberg sind Millionen Menschen drei Monate lang günstig mit Bussen und Bahnen unterwegs gewesen. Allein beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart wurden einer Hochrechnung zufolge 1,8 Millionen 9-Euro-Tickets verkauft.
Hinzu kamen jeden Monat mehr als 350.000 Abos, die umgestellt worden sind, wie ein Sprecher mitteilte. Insgesamt wurden rund drei Millionen Tickets ausgegeben. Beim Regio-Verkehrsverbund Freiburg waren es schätzungsweise 500.000 9-Euro-Tickets, die verkauft wurden. Insgesamt waren die öffentlichen Verkehrsmittel deutlich voller als vor der Einführung des günstigen Fahrpreises. Wie es ab September weitergehen soll, ist noch unklar.
Pläne für Nachfolge-Tickets 9-Euro-Ticket: So könnte es ab September in BW weitergehen
Ende August soll mit der günstigen Fahrkarte Schluss sein. Daher werden die Rufe nach einem Nachfolge-Ticket lauter. Doch wie realistisch ist es, dass die Aktion verlängert wird?
ÖPNV-Projekt im Kreis Freudenstadt
Verschiedene Kommunen wollen mit eigenen Konzepten den Öffentlichen Nahverkehr attraktiver machen - wie zum Beispiel der Kreis Freudenstadt. In Freudenstadt und Horb am Neckar soll jeder Fahrgast künftig die Garantie bekommen, innerhalb einer Stunde von Bus oder Taxi abgeholt zu werden. Das sieht ein neues Nahverkehrskonzept vor, das ab heute umgesetzt wird. Dabei kommen mehr Busse, aber auch ein Nahverkehrstaxi zum Einsatz.
Mehr Mobilität im Kreis Freudenstadt Mit App, Bus und Taxi besser unterwegs im Kreis Freudenstadt
Jeder Fahrgast in Freudenstadt und Horb soll künftig die Garantie bekommen, innerhalb einer Stunde von Bus oder Taxi abgeholt zu werden. Das verspricht ein neues Nahverkehrskonzept.
Bisher gültige Corona-Regeln laufen aus
Die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes aktuell geltenden Corona-Regeln sind bis zum 23. September befristet. Ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 sollen neue Regeln gelten, die der Bundestag jedoch erst noch beschließen muss. Der gemeinsam von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine bundesweit geltende Maskenpflicht im öffentlichen Luft- und Fernverkehr sowie eine Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor.
Neue Regeln in der Pandemie Baden-Württemberg nimmt Herbstregeln verhalten auf
Ministerpräsident Kretschmann hatte gehofft, dass die Länder mehr Möglichkeiten bekommen, eigene Regeln aufzustellen. Doch so viel Freiraum will der Bund den Ländern nicht geben.
Ausnahmen von der Testpflicht soll es für frisch geimpfte und genesene Personen geben sowie für die in den jeweiligen Einrichtungen Behandelten, Betreuten und Gepflegten. Von der Maskenpflicht ausgenommen werden sollen Kinder unter sechs Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Länder dürfen weitere Einschränkungen erlassen
Darüber hinaus sollen die Länder weitere Regeln erlassen dürfen, wenn die Lage es erfordert. Darunter fällt unter anderem eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Innenräumen sowie in Außenbereichen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch von dieser Regel sollen frisch geimpfte, genesene und getestete Personen ausgenommen sein.
Auch einen Mindestabstand von 1,50 Meter im öffentlichen Raum können die Länder anordnen, weitere Möglichkeiten sind die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlichen Räumen und verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen, und Gewerbe sowie Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen.
E-Rezept kommt - aber vorerst noch nicht in BW
Ab heute sollen gesetzlich Versicherte in Deutschland ein ärztliches Rezept nicht mehr nur auf Papier, sondern auch digital erhalten können. Die Apotheken müssen dann mit entsprechender Technik ausgestattet sein, um das Rezept zu lesen und abzurechnen.
Patientinnen und Patienten erhalten ihre Verordnung beim E-Rezept nicht mehr auf einem rosafarbenen Zettel, sondern über eine spezielle App auf ihren Smartphones. Wer kein Smartphone hat, kann sich den Rezeptcode aber auch auf Papier ausdrucken oder das Rezept in der Apotheke über die elektronische Gesundheitskarte abrufen lassen.
Die Ausstellung von E-Rezepten in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kliniken beginnt aber zunächst nur in der Region Westfalen-Lippe. Bis das Verfahren auch in Baden-Württemberg eingesetzt wird, kann noch etwas dauern. Wie ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg dem SWR sagte, vermutlich bis Anfang 2023.
Energiepauschale und Heizkostenzuschuss werden ausbezahlt
Berufstätige in Baden-Württemberg können sich über die Energiepreispauschale des Bundes in Höhe von 300 Euro freuen, die sie im September über die Gehaltsauszahlung erhalten. Die Energiepauschale ist das Herzstück des Entlastungspakets, mit dem die Bundesregierung die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten der Bürgerinnen und Bürger abmildern will.
Auch Auszubildende haben Anspruch auf die 300 Euro, genauso wie Minijobber, Leute im Bundesfreiwilligendienst oder Studentinnen und Studenten im bezahlten Praktikum. Die Energiepauschale wird im September automatisch mit dem Gehalt ausgezahlt - und zwar brutto. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bleiben davon im Schnitt 193 Euro netto übrig. Für Beschäftigte mit höherem Gehalt gehen mehr Steuern vom Bonus ab als bei Menschen mit niedrigen Einkommen.
Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld erhalten außerdem einen einmaligen Heizkostenzuschuss von mindestens 270 Euro. In Baden-Württemberg profitieren laut Mitteilung aus dem Wohnbauministerium rund 72.000 Haushalte davon.
Zuschuss soll für Entlastung sorgen Steigende Energiepreise in BW: Heizkostenzuschuss wird im September ausgezahlt
Die steigenden Energiepreise werden für Menschen mit geringem Einkommen zu einer immer größeren Belastung. Sie erhalten nun einen Zuschuss in Höhe von mindestens 270 Euro.
Der Heizkostenzuschuss wird nach Haushaltsgröße gestaffelt: Wer Wohngeld bezieht und alleine lebt, erhält einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte erhalten 350 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied werden zusätzlich 70 Euro ausgezahlt.
Mehr Geld für Beschäftigte in der Pflege
Viele Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg bekommen ab September mehr Geld. Die Erhöhung soll in drei Stufen erfolgen - bis Ende 2023 steigen die Mindestlöhne für Hilfskräfte von aktuell 12 auf 14,15 Euro, für qualifizierte Hilfskräfte von 12,50 auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte von 15 Euro auf 18,25 Euro.
Für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen sowie ihre Angehörigen könnten durch die höheren Gehälter die monatlichen Kosten steigen.
Schärfere Kontrollen des Lebensmittelhandels im Internet
Durch eine Gesetzesänderung, die ab September gilt, soll der Einkauf von Lebensmitteln im Internet sicherer werden. Spätestens seit der Corona-Pandemie kaufen auch in Baden-Württemberg mehr Menschen alltägliche Lebensmittel online ein. Dabei gelten bisher andere Regeln als für den Supermarkt nebenan. Nun soll die Überwachung des Internethandels in diesem Bereich verbessert werden.
Die zuständigen Behörden dürfen Online-Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln anonym prüfen. Und wer online mit Lebensmitteln handelt, muss künftig innerhalb von 24 Stunden elektronisch Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Produkten an die Behörden übermitteln, wenn dies verlangt wird. Das ist beispielsweise wichtig, wenn es Rückrufe von Lebensmitteln gibt, etwa wegen Salmonellen.