Aufgrund stark ansteigender Neuinfektionen mit dem Coronavirus gilt seit Mittwoch bundesweit in Bus und Bahn die 3G-Regel. Hintergrund ist das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz, das 3G jetzt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln vorsieht.
- Welchen Nachweis müssen Fahrgäste in Bus und Bahn mit sich führen?
- Welche 3G-Regeln gelten für Schüler?
- Was passiert, wenn ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis hat?
- Corona-Regeln auf Fähren am Bodensee
Polizei führt verstärkt Kontrollen durch
Um die Sicherheit und den Infektionsschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, werden nach Angaben der Polizei die Präsidien in Baden-Württemberg zahlreiche Schwerpunktkontrollen durchführen. Zudem achtet die Polizei des Landes in einzelnen, von besonders hohen Corona-Inzidenzzahlen betroffenen Landkreisen auch auf die Einhaltung der bestehenden nächtlichen Ausgangssperren für Ungeimpfte.
Fahrgäste im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind verpflichtet, auf Nachfrage einen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorzuweisen. Das regelt das Bundesinfektionsschutzgesetz, welches bundesweit gilt.
Welchen 3G-Nachweis müssen Fahrgäste in Bus und Bahn mit sich führen?
- Impfnachweis, die letzte Corona-Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
- Genesenen-Nachweis, der nicht älter als 180 Tage ist.
- Negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- Außerdem ist zur Identitätsüberprüfung ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Welche 3G-Regelungen gelten für Schüler?
Ausgenommen von der neuen 3G-Regel in Bus und Bahn sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die 3G-Regel gilt auch nicht für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen. Das sind insbesondere die Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie die Gymnasien und Berufsschulen. Ebenfalls dazu gehören bestimmte Sonderformen sowie Sonder- und Förderschulen.
Die Ausnahme von der 3G-Regel gilt auch für volljährige Schüler. Sie müssen als Nachweis einen Schülerausweis oder ein anderweitig von der Schule ausgestelltes Nachweisdokument vorzeigen können.
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Was passiert, wenn ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis erbringen kann?
Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, wird das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen einen offiziellen Corona-Test vorweisen können. Dabei handelt es sich um einen unter Aufsicht dokumentierten negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein aktueller PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Ein Selbsttest reicht nicht aus.
3G-Kontrollen auch auf Katamaran und Fähre am Bodensee
Die 3G-Regel gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern auch auf dem Katamaran, der beispielsweise zwischen Konstanz und Friedrichshafen fährt, und auf den Fähren, die zwischen Konstanz und Meersburg verkehren. Der Fährbetrieb zwischen Friedrichshafen und dem schweizerischen Romanshorn wird von deutschen und schweizerischen Verkehrsunternehmen betrieben. Hier gilt 3G nur auf den deutschen Fähren. Auf den Schweizer Fährschiffen wird nur im Restaurantbereich ein 3G-Nachweis verlangt.
Geplante Corona-Testpflicht in Bus und Bahn Polizeigewerkschaft hält 3G-Kontrollen im ÖPNV für unrealistisch
Um die anhaltende Corona-Pandemie einzudämmen, wurde eine 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg sieht die allerdings kritisch.
Polizeigewerkschaft sieht Kontrollen der 3G-Regel kritisch
Die 3G-Regel in Bussen und Bahnen lasse sich nicht angemessen kontrollieren, sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Baden-Württemberg, Ralf Kusterer. Ein Zug habe viele Eingänge, und es sei ein Ding der Unmöglichkeit, auf über 5.000 Bahnhöfen in Deutschland Polizeikräfte bereitzuhalten, die alle Fahrgäste im Blick hätten.
"Ein Zug ist nun einmal kein Flugzeug, bei dem man vor dem Einstieg alle Passagiere kontrolliert."
Es sei zunächst keine polizeiliche Aufgabe, die geltenden Corona-Regeln - ob 2G oder 3G - durchzusetzen, sondern eine Aufgabe der Ordnungsämter, so Kusterer. Die Polizei komme in der Regel nur dann, wenn es Konflikte gebe.
Der Polizeigewerkschaftschef warnte davor, andere Aufgaben liegenzulassen. Verstärkte Corona-Kontrollen führten dazu, dass weniger Geschwindigkeitsübertretungen kontrolliert würden. Diese seien aber eine der Hauptursachen bei Verkehrsunfällen mit jährlich rund 300.000 Verletzten.