Ein Mädchen sitzt neben ihrem Schulranzen auf dem Boden und hält die Hände vor das Gesicht. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Nicolas Armer)

Durchsetzung der Schulpflicht

Corona-Pandemie: Über 190 Zwangsgeld-Verfahren gegen Eltern von Schulverweigerern in BW

Stand

Der Schwerpunkt der Verfahren liegt im Süden Baden-Württembergs. Es ist bei den meisten Fällen unklar, ob Eltern ihre Kinder wegen der Pandemie nicht in die Schule geschickt haben.

In den vergangenen zwei Jahren der Corona-Pandemie sind in Baden-Württemberg mehr als 190 Zwangsgeld-Verfahren gegen Eltern eingeleitet worden, die ihre Kinder nicht in die Schule geschickt haben. Bisher wurden knapp 50 Zwangsgelder festgesetzt, erklärte das Kultusministerium am Montag in Stuttgart. In etwa 100 Fällen habe sich das Verfahren erledigt, weil die Kinder und Jugendlichen wieder am Präsenzunterricht teilnähmen oder nicht mehr der Schulpflicht unterlägen. In gut 40 Fällen laufe das Verfahren noch.

Anteil von Schulverweigerern im Verhältnis gering

Ein Sprecher des Kultusministeriums ergänzte, der Anteil der Schulverweigerer sei relativ niedrig, wenn man sehe, dass es in Baden-Württemberg 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler gibt. Allerdings würde der Grund der Schulverweigerung nicht erfasst, außer im Regierungspräsidium Karlsruhe. Der "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten" (Dienstag) zufolge liegt der Schwerpunkt der Fälle im Süden von Baden-Württemberg:

Im Regierungsbezirk Südwürttemberg seien 70 Zwangsgeld-Verfahren eingeleitet worden. 36 Fälle hätten sich mittlerweile erledigt, sagte ein Sprecher des Regierungspräsidiums Tübingen. In 34 Fällen laufe das Verfahren noch. In Freiburg seien 45 Zwangsgeld-Verfahren eingeleitet worden, in 30 Fällen wurde ein Zwangsgeld verhängt. In Karlsruhe wurden den Zeitungen zufolge 55 Verfahren angestrengt und in 19 Fällen ein Zwangsgeld festgesetzt. In Stuttgart gebe es demnach 22 Verfahren, zwölf hätten sich selbst erledigt, zehn Fälle seien noch offen.

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"Eskalationsleiter" im Fall von Schulabstinenz

Schon vor der Pandemie sei es vorgekommen, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr in die Schule geschickt haben, so das Kultusministerium. Für solche Fälle sei eine "Eskalationsleiter" eingerichtet worden. Zu Beginn stünden immer Gespräche zwischen den Eltern und der Schule. Kommen die Kinder dann nicht zurück, kann der Schulträger den Verstoß gegen die Schulpflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden. Um die Kinder wieder zurück an die Schule zu holen, kann das Regierungspräsidium ein Zwangsgeld-Verfahren einleiten. Ein solches Zwangsgeld bemisst sich am Einkommen der Eltern. Es startet bei mindestens zehn Euro und kann maximal 50.000 Euro betragen.

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