19 Kommunen in Baden-Württemberg haben ab 1. Oktober das Recht, eine Zusatzbezeichnung auf ihr Ortsschild zu schreiben. Zur feierlichen Übergabe der Genehmigung hieß es von Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU), mit den Zusatzbezeichnungen stärke man die Identität und den Zusammenhalt vor Ort.
Mehrere Städte in Südbaden bekommen Zusatz
Unter anderem bezeichnet sich Jagsthausen im Kreis Heilbronn ab Oktober als "Heimat Götz von Berlichingens". Schönau im Rhein-Neckar-Kreis trägt bald den Zusatz "Klosterstadt" oder Bad Teinach-Zavelstein im Kreis Calw die zusätzliche Bezeichnung "Krokusstadt". In Südbaden bekommen insgesamt sechs Städte einen Namenszusatz. Zum Beispiel heißt Bötzingen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) bald auch "Weinbaugemeinde". Und etwa Heitersheim darf sich ab Oktober offiziell "Malteserstadt" nennen. Die Stadt sei bis zur Auflösung im Jahr 1806 über Jahrhunderte hinweg Sitz des Großpriorats des Johanniterordens und später des Malteserordens gewesen, so Strobl weiter.
Vielfältigere Zusatznamen als in der Vergangenheit möglich
Zusatzbezeichnungen von Kommunen haben immer eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils - aus der heutigen Zeit oder auch aus der Geschichte. In der Vergangenheit wurden im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen "Bad" und "Universitätsstadt" verliehen.
Im Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Zuletzt waren im Dezember 2021 an 23 Gemeinden Genehmigungen von Zusatzbezeichnungen ausgesprochen worden. Mit den heutigen 19 Genehmigungen dürften nunmehr mehr als 80 Gemeinden beziehungsweise Ortsteile eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen, heißt es vom Innenministerium.
Gemeinderat muss die Namensänderung beim Innenministerium beantragen
Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Der Antrag muss dann vom baden-württembergischen Innenministerium genehmigt werden.