Der Streit um die Schließung von 18 Notfallpraxen in Baden-Württemberg ebbt nach wie vor nicht ab. Nach Unterschriftensammlungen, Protestbriefen und Kundgebungen haben die Bürgermeister von 13 Städten im Land nun verkündet, dass sie beim Sozialgericht Stuttgart Klage gegen die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eingereicht haben. Sie alle sind von der geplanten Schließung der Bereitschaftspraxen betroffen.
Besuch bei Gesundheitsminister Lucha 22.000 Unterschriften: Münsinger kämpfen für ihre Notfallpraxis
18 Notfallpraxen in BW werden geschlossen - auch in Münsingen. Eine Bürgerinitiative dort ist enttäuscht, sammelte viele Unterschriften und hofft, von der Politik gehört zu werden.
Städte fordern mehr Einbindung bei Entscheidung über Notfallpraxen
Die Kommunen kritisieren, dass keine Kooperation und auch kein Informationsaustausch seitens der KVBW stattgefunden habe - weder in Form einer Abstimmung der Planungen, noch in Form einer Bedarfsermittlung der Gemeinden oder in Form von Gesprächen über mögliche Alternativlösungen.
"Wir hätten uns eine rechtzeitige und ergebnisoffene Einbindung in die Strukturüberlegungen der KVBW gewünscht", so Martin Löffler (SPD), Bürgermeister von Müllheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) und einer der Initiatoren der Klage.
Stattdessen habe die KVBW die Standortkommunen im vergangenen Oktober nur wenige Stunden vor einer Pressekonferenz darüber informiert, welche 18 Notfallpraxen wann geschlossen werden sollen. Johannes Arnold (parteilos), Oberbürgermeister von Ettlingen (Kreis Karlsruhe) moniert, dass die Städte vor "vollendete Tatsachen" gestellt worden seien. Der Informationsfluss seitens der KVBW sei bis heute unzureichend, heißt es in der Mitteilung.
Über die Vorstellung der konkreten Pläne der KVBW berichtete der SWR im Dezember so:
Städte stellen sich nicht generell gegen die Schließung von Notfallpraxen
Den Städten sei allerdings klar, dass Reformen nötig seien. Man stelle sich nicht generell gegen eine Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Land - auch nicht gegen Schließungen von Notfallpraxen. Allerdings wehre man sich gegen die "intransparente Vorgehensweise der KVBW" und fordert ein landesweites Standortkonzept, an dessen Planung man beteiligt werden wolle.
Planmäßig sollen am 31. März 2025 die ersten drei Notfallpraxen geschlossen werden - in Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg. Mit der Klage erhofft man sich den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um eine kurzfristige Schließung der örtlichen Notfallpraxen vorerst zu verhindern.
KVBW will an Plänen für Notfallpraxen festhalten
Die Kassenärztliche Vereinigung weist die Kritik der Bürgermeister zurück. Man habe seit Bekanntwerden der Pläne über die Schließung der Notfallpraxen zahlreiche Gespräche mit unterschiedlichsten Beteiligten in den betroffenen Städten und Landkreisen geführt, so ein Sprecher. Die dabei erhaltenen Anregungen seien auch in die Konzeption eingegangen.
Dementsprechend soll an den Plänen festgehalten werden. Es sei völlig unklar, welchen Rechtsverstoß die Kläger der KVBW vorwerfen würden, so der Sprecher. Nun wolle man abwarten bis die Klage zugestellt sei und diese dann prüfen.
Sozialministerium: Klage der Städte ist "gutes Recht"
Eine Sprecherin von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hat Verständnis für die Klage der Kommunen ausgedrückt. Es sei ihr gutes Recht, sich an die Gerichte zu wenden - am Ende werde man sehen, was diese entscheiden. Man halte es allerdings für sinnvoll, dass die Debatte wieder versachlicht würde. Es gehe nicht um medizinische Notfälle, sondern um eine Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb der gewöhnlichen Sprechstundenzeiten, so die Ministeriumssprecherin.