Das baden-württembergische Sozialministerium hat nun doch ein Einsehen: Skliftbetreiber auf der Schwäbischen Alb können ihre Lifte stundenweise vermieten. Doch nicht jeder Verein will das.
Das baden-württembergische Sozialministerium hat nun doch ein Einsehen: Skliftbetreiber auf der Schwäbischen Alb können ihre Lifte stundenweise vermieten. Doch nicht jeder Verein will das.