Festakt BGH (Foto: dpa Bildfunk, Uli Deck)

Jubiläum für Justiz in Karlsruhe

70 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft

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AUTOR/IN
Michael-Matthias Nordhardt
ONLINEFASSUNG
Fabian Töpel

Mit einem Talk-Format aus dem Bundesgerichtshof blickte ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam mit vielen prominenten Gästen zurück und nach vorne.

Zum 70sten Jubiläum setzte sich BGH-Präsidentin Bettina Limperg kritisch mit der Vergangenheit ihres Gerichts auseinander. Erst seit ein paar Jahren untersuchen Wissenschaftler den NS-Hintergrund früherer Richter. Der erste BGH-Präsident Hermann Weinkauff war während der Nazi-Zeit als Richter aktiv. Auch die Bundesanwaltschaft lässt derzeit die NS-Belastung der Behörde von Wissenschaftlern untersuchen.

Besonders gefordert war die Bundesanwaltschaft in den 70er Jahren, als die RAF hochrangige Repräsentanten des Staates ins Visier nahm. Etwa den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der im April 1977 von der RAF ermordet wurde. Der heutige Generalbundesanwalt Peter Frank sagte, er denke auch heute noch an die Geschehnisse von damals.

Der Buback-Mord ist einem immer präsent und vor Augen allein, wenn man jeden Morgen in dieses Gebäude fährt. Wir haben eine große Mauer, die dieses Gebäude schützt, aber davon darf man es sein eigenes Handeln nicht abhängig machen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth schickten jeweils eine kurze Videobotschaft für die Sendung.

Thema in der anschließenden Diskussion war auch die Corona-Pandemie. Viele der sogenannten Corona-Kritiker behaupten, die Grundrechte seien außer Kraft gesetzt. Deutschland sei ein Unrechtsstaat. Verfassungsrichterin Susanne Baer hält solche Äußerungen für äußerst gefährlich.

Warum? Weil sie etwas behaupten, was schlicht falsch ist. Der Rechtsstaat funktioniert und hat gerade in der Corona Pandemie auch mit Hunderten von Entscheidungen dafür gesorgt, dass das alles verhältnismäßige Einschränkungen sind und der Rechtsstaat sozusagen weiter arbeitet. Auch unter Druck arbeitet.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann wies dagegen darauf hin, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung mit den Corona bedingten Einschränkungen einverstanden ist.

Viele Jahrzehnte waren Frauen auf der Richterbank deutlich unterrepräsentiert. Beim BGH liegt die Richterinnenquote nur bei 36 Prozent. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sieht da Nachholbedarf.

Es geht ja nicht darum, in der Rechtssprechung einer Quote abzubilden, sondern es geht ja darum, dass in der Justiz eben auch Lebenserfahrung abgebildet wird. Und dazu gehören eben auch die Mehrheit der Bevölkerung. Dazu gehören eben auch Frauen.

Auch eine Schülerin und ein Schüler aus Karlsruhe waren bei der Diskussion dabei. Einer ihrer Forderungen: Die Justiz müsse näher ran an die jungen Leute und verständlicher werden. Ihr Appell deshalb: Gesetze und Urteile verständlicher formulieren.

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