Irrtümer im Alltag: Was dürfen Handwerker und was nicht?

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AUTOR/IN
Lutz Heyser
ONLINEFASSUNG
Viviane Chartier

Ist die Anfahrt auf der Handwerker-Rechnung richtig berechnet? Muss der Handwerker nach getaner Arbeit putzen? Hier gibt es die Antworten.

Wie viel müssen Handwerker putzen, wenn sie fertig sind?

Rechtsirrtümer in Sachen Handwerker: Was geht, was nicht? (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Zoonar | Robert Kneschke)

Dazu gibt es keine klar ausformulierte Regelung. Klar ist, wo Handwerker arbeiten, entstehen eben auch Dreck und Schmutz. Dass sie das grob zusammenkehren, kann man erwarten.

Wenn man aber das Gefühl hat, dass die Verschmutzungen den Grad des Üblichen deutlich überschreiten oder gar etwas zu Bruch gegangen ist, sollte man das den Handwerkern so auch sagen und höflich, aber bestimmt darum bitten, den Schaden zu beheben.

Wie viel darf die Anfahrt kosten?

Überprüfen Sie Ihre Handwerkerrechnung genau. (Foto: IMAGO, AndreyPopovx Panthermedia)

Auch hierfür gibt es keine klare Regelung. Anhaltspunkt dafür könnte etwa eine Liste mit den Verbrauchskosten vom ADAC sein. Danach liegen etwa die Fahrzeugkosten für einen Ford Transit bei rund 81 Cent pro Kilometer. Legt ein Handwerker mit einem solchen Fahrzeug zum Beispiel für Hin- und Rückfahrt zum einem Kundentermin insgesamt zehn Kilometer zurück, würden die Fahrzeugkosten für diese Fahrt um die 8,10 Euro betragen.

Hinzu kommen dann allerdings noch die höheren Personalkosten, denn Fahrtzeit ist Arbeitszeit. Heißt: Betriebe dürfen ihren Kunden die Fahrtzeit zum üblichen Stundenlohn in Rechnung stellen. Das sind bei einem Gesellen etwa 40 Euro pro Stunde. Für eine Anfahrt von 15 Minuten sind etwa zehn Euro an Personalkosten zu zahlen. Plus die Fahrzeugkosten in unserem Fall, also rund 20 Euro.

Viele Betriebe erheben auch sogenannte Anfahrtspauschalen, die mit 20 bis 40 Euro zu Buche schlagen. Dies wäre so in etwa der Rahmen, in dem sich das bewegen sollte.

Rechnung genau überprüfen, um Doppelabrechnung zu vermeiden

Wichtig ist jedenfalls, dass mich der Handwerksbetrieb im vorhinein informieren muss, wenn Anfahrtskosten entstehen. Er darf sie mir nicht einfach später in Rechnung stellen. Und wer eine Anfahrtspauschale abrechnet, darf mir die Personalkosten dann bei der Stundenabrechnung nicht nochmal in Rechnung stellen, denn dann würde er ja doppelt dafür kassieren.

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