Das Bundesgesundheitsministerium hat für Menschen, die sich impfen lassen wollen, eine Impfreihenfolge festgelegt. Wie lange der Ablauf insgesamt dauern wird, ist zwar nicht sicher. Aber viele Experten gehen davon aus, dass alle Gruppen bis zum kommenden Sommer oder Herbst geimpft sein könnten.
Derzeit können sich vor allem Personen aus den Gruppen 1 und 2 impfen lassen, teilweise aber auch schon aus Gruppe 3. Dies unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, da die Bundesländer die Impfreihenfolge unterschiedlich umsetzen.
Gibt es eine Impfpflicht?
Impfgruppe 1
Impfgruppe 2
Impfgruppe 3
Abweichung von der Impfreihenfolge
Wer kann sich jetzt in Baden-Württemberg impfen lassen?
Wer kann sich jetzt in Rheinland-Pfalz impfen lassen?
Wer kann sich jetzt in den anderen Bundesländern impfen lassen?
Wie wird geimpft?
Wie oft muss man geimpft werden?
Wie läuft eine Impfung im Impfzentrum ab?

Gibt es eine Impfpflicht?
Nein. Die Impfung ist für jeden freiwillig und kostenlos.
Impfgruppe 1
- Über 80-Jährige. Sie sterben am häufigsten an der Coronavirus-Infektion.
- Bewohner und Beschäftigte in Pflegeheimen
- Pflegekräfte und Personen mit Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten in ambulanten Pflegediensten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die sich dort besonders leicht mit dem Coronavirus anstecken können - zum Beispiel das Personal der Intensivstationen und Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der Palliativversorgung und in Impfzentren
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf behandeln (insbesondere bestimmte Krebs- oder Transplantationspatienten)
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Wer kann sich in welchem Bundesland impfen lassen?
- Terminvergabe in Baden-Württemberg unter der Telefonnummer 116 117 für Impftermine oder online über www.impfterminservice.de. Man kann sich auch über eine App registrieren.
- Hier sehen Sie, welche Personen bereits jetzt in Baden-Württemberg impfberechtigt sind.
- Neu: Ü-60-Jährige können sich ab Montag in Baden-Württemberg für die Impfung registrieren lassen.
- Die Terminvergabe für die Impftermine erfolgt entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite impftermin.rlp.de.
- Hier sehen Sie und wer sich derzeit in Rheinland-Pfalz registrieren lassen kann.
- Ü-60-Jährige können sich in Rheinland-Pfalz für die Impfung registrieren lassen.
Weitere Bundesländer: Wer kann sich in welchem Bundesland impfen lassen?
Wer gehört zur zweiten Gruppe?
- Über 70-Jährige
- Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung, oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolarer Störung, Schizophrenie oder schwerer Depression
- Menschen nach einer Organtransplantation
- bestimmte Krebspatienten
- Personen mit schwerer Lungenerkrankung und chronischer Leber- oder Nierenerkrankung
- Neu: Personen mit Diabetesmellitus mit Komplikationen
- Personen mit Fettleibigkeit mit Body-Mass-Index über 40
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 besteht
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von über 70-Jährigen, die nicht in einem Heim und pflegebedürftig sind beziehungsweise eine Vorerkrankung haben
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
- Personen, die in der stationären oder ambulanten Pflege von geistig behinderten Menschen tätig sind
- Weitere Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, zum Beispiel Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
- Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind - etwa bei Demonstrationen
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in wichtigen Positionen der Krankenhausinfrastruktur
- Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind
- Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
- Personen in Heilberufen, die ein hohes oder erhöhtes Expositionsrisiko haben
- Beschäftigte in Auslandsvertretungen oder politischen Stiftungen an Orten, an denen die gesundheitliche Versorgung unzureichend ist
Wer gehört zur dritten Gruppe?
- Über 60-Jährige
- Personen mit folgenden Krankheiten: Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, diverse Herzerkrankungen, Schlaganfall, Asthma, Autoimmunerkrankungen, Rheuma und chronischen Darmerkrankungen
- bestimmte Krebspatienten
- Personen mit Adipositas mit einem Body-Mass-Index über 30
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben
- Andere Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die nicht zu den beiden ersten Gruppen gehören
- Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW und in der Justiz
- Personen in wichtigen Positionen in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und in der Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
- Erzieher und Lehrer, die nicht in die Gruppe 2 sind (z.B. von weiterführenden Schulen)
- Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
- Personen mit problematischen Arbeits- oder Lebensbedingungen
- Wahlhelfer
Die Impfung einer Gruppe muss nicht erst komplett abgeschlossen sein, bevor man mit der nächsten Gruppe beginnen kann. Jetzt können sich auch Menschen, die älter als 60 sind und eigentlich zu Gruppe 3 gehören in Rheinland-Pfalz registrieren lassen.
Abweichung von der Impfreihenfolge
Mit einer neuen Veröffentlichung der Impfverordnung am 11. März soll eine Abweichung von der Impfreihenfolge möglich werden. Dies trifft auf Regionen zu, in denen sich das Virus gerade besonders schnell ausbreitet.
Wie und wo wird geimpft?
Derzeit wird hauptsächlich in Impfzentren geimpft, und zwar nur nach Terminvereinbarung. Seit Ostern dürfen auch die Hausärzte und -ärztinnen impfen. Derzeit stehen jeder Praxis allerdings nur eingeschränkt Impfdosen zur Verfügung.
In Alten- und Pflegeeinrichtungen wird durch mobile Teams geimpft.

Wie oft muss man geimpft werden?
Im Moment ist der Stand, dass man bei den derzeit zugelassenen Impfstoffen spätestens innerhalb von sechs Wochen (BioNtech/Pfizer und Moderna) oder zwölf Wochen (AstraZeneca) zwei Impfdosen bekommt, um einen Impfschutz aufzubauen. Beim neuen Impfstoff von Johnson & Johnson benötigt man nur eine Impfdosis. Allerdings steht dieser Impfstoff derzeit noch nicht zur Verfügung.
Wie läuft eine Impfung im Impfzentrum ab?
Wer kann sich jetzt in welchem Bundesland impfen lassen?
Wann kann ich mich in Baden-Württemberg impfen lassen?
Wann kann ich mich in Bayern impfen lassen?
Wann kann ich mich in Berlin impfen lassen?
Wann kann ich mich in Brandenburg impfen lassen?
Wann kann ich mich in Bremen impfen lassen?
Wann kann ich mich in Hamburg impfen lassen?
Wann kann ich mich in Hessen impfen lassen?
Wann kann ich mich in Mecklenburg-Vorpommern impfen lassen?
Wann kann ich mich in Niedersachsen impfen lassen?
Wann kann ich mich in Nordrhein-Westfalen impfen lassen?
Wann kann ich mich in Rheinland-Pfalz impfen lassen?
Wann kann ich mich im Saarland impfen lassen?
Wann kann ich mich in Sachsen impfen lassen?
Wann kann ich mich in Sachsen-Anhalt impfen lassen?