3G bzw. 3G-Regel
- Steht für geimpft oder genesen oder getestet
- Gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung oder negatives Ergebnis eines Corona-Tests erforderlich (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt).
2G bzw. 2G-Regel
- Steht für geimpft oder genesen
- Gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung erforderlich.
- Negatives Ergebnis eines Corona-Tests alleine reicht nicht aus.
3G plus bzw. 3G+
- Steht für geimpft oder genesen oder PCR-getestet
- Gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung oder negatives Ergebnis eines Corona-Tests erforderlich (PCR-Test, maximal 48 Stunden alt).
2G plus bzw. 2G+
- Steht für geimpft oder genesen und zusätzlich getestet
- Gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung und zusätzlich negatives Ergebnis eines Corona-Tests erforderlich (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt).
- Achtung: Manche Bundesländer wie z.B. Rheinland-Pfalz erweitern die 2G+-Regel. Hier werden Menschen von der zusätzlichen Testpflicht befreit, die eine Booster-Impfung bekommen haben. In Baden-Württemberg sind zusätzlich zu den Geboosterten auch Geimpfte von einem Test ausgenommen, bei denen die vollständige Impfung nicht länger als drei Monate her ist. Hier wird die Regelung in BW ausführlich erklärt.
1G oder 1G-Regel
- Steht für getestet
- Negatives Ergebnis eines Corona-Tests erforderlich (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt)
- Achtung: Die 1G-Regel wird teilweise auch so verstanden, dass nur vollständig Geimpfte zugelassen sind. Genesene und Getestete fallen dann raus. Im Zuge der Diskussion um die neue Omikron-Variante versteht Virologe Christian Drosten 1G sogar als "nur für Geboosterte".
Wann gelte ich als vollständig geimpft, genesen oder getestet und wie weise ich das nach?
Geimpft
Nach zwei Impfungen gilt man in Deutschland als vollständig geimpft (Grundimmunisierung). In bestimmten Fällen ist eine einzelne Impfdosis ausreichend. Über den Impfstatus gibt das Impfzertifikat Auskunft.
- Digitales Impfzertifikat - als Ausdruck auf Papier, in Apps wie CovPass oder Corona-Warn-App oder als PDF-Datei. Das Impfzertifikat wird in der Regel vom Impfzentrum oder in der Arztpraxis erstellt. Auf Vorlage des Impfbuchs können das auch Apotheken übernehmen. Dieser Service ist für Kunden bzw. Patienten kostenlos.
- Gelbes Impfbuch - Achtung: In Baden-Württemberg ist das Impfbuch nicht mehr als Nachweis des Impfstatus zugelassen.
- Immunkarte - ideal für Menschen, die kein Smartphone besitzen und den DIN A4-Ausdruck nicht ständig mit sich führen möchten. Der Impfnachweis ist damit in Form einer Scheckkarte möglich. Die Erstellung der Immunkarte ist kostenpflichtig und wird von Apotheken übernommen.
Wo bekomme ich das Impfzertifikat und wie lange ist es gültig?
Genesen
Menschen, die ungeimpft waren und eine Corona-Infektion überstanden haben, gelten bis zu drei Monate als genesen. Haben sich Geimpfte mit Corona infiziert, gelten sie bis zu sechs Monate als genesen. Wenn sich Genesene nach überstandener Erkrankung einmal impfen lassen, gelten sie als vollständig geimpft bzw. grundimmunisiert.
- Positives Ergebnis eines Corona-PCR-Tests, der eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung bestätigt. Der Test darf nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 90 Tage sein.
- Digitales Genesenen-Zertifikat (als Ausdruck oder in Apps wie CovPass oder Corona-Warn-App, wird von Apotheken ausgestellt)
Welche Apps kann ich nutzen, um mein Impfzertifikat vorzuzeigen?
Getestet
- Sowohl PCR-Test, als auch Antigen-Schnelltest müssen durch geschultes Personal durchgeführt werden. Das ist z.B. in Testzentren oder in Apotheken möglich. Bei PCR-Tests gibt es zusätzlich eine Auswertung im Labor.
- Das Ergebnis eines Selbsttests wird als Nachweis im Rahmen der 3G-, 2G- oder 1G-Regeln meist nicht anerkannt. Ausnahmen sind möglich, wenn der Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchgeführt wird. Das Ergebnis ist dann nur für den einen konkreten Anwendungsfall gültig.
- Das Paul-Ehrlich-Institut hat die Zuverlässigkeit von Corona-Schnelltests überprüft. Suchen Sie hier nach dem Namen des Tests!
Hier finden Sie Testanbieter, die die Übermittlung des Testergebnisses in die Corona-Warn-App anbieten. Anbieter, bei denen Sie nach dem Test ein digitales EU-Zertifikat bekommen, sind dort zusätzlich mit einer EU-Flagge gekennzeichnet.