Patientenverfügung richtig ausfüllen: Eine Hand mit einem Stift setzt auf einem Vordruck zum Schreiben an. (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Wie fülle ich eine Patientenverfügung aus?

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Wulf Piella

Was dürfen Ärzte mit Ihnen machen, wenn Sie als Patient über Ihre Behandlung nicht mehr entscheiden können? Das legen Sie in der Patientenverfügung fest. Wir geben Tipps, worauf Sie achten sollten, wo Sie die Formulare bekommen und warum es zusätzlich eine Vorsorgevollmacht braucht.

Warum gibt es die Patientenverfügung und wann ist sie notwendig?

Es kann passieren, dass Sie bei einem Notfall Ihren Willen nicht mehr äußern und keine Entscheidung über Ihre Behandlung treffen können. Wenn Sie nicht wollen, dass die Ärzte in diesem Fall alles medizinisch Mögliche mit Ihnen machen, sollten Sie eine Patientenverfügung haben. In dem Formular legen Sie für bestimmte Situationen fest, welche lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen bei Ihnen vorgenommen werden dürfen.

Die Willenserklärung muss schriftlich festgehalten sein und vom Ersteller eigenhändig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte unterschrieben werden. Sie muss nicht notariell beglaubigt werden und ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Ein Patient liegt im Krankenbett und wird von einem Arzt behandelt.  (Foto: Colourbox, COLOURBOX43565544)

Beispiel: Sie liegen im Koma. Dann muss der Arzt prüfen, ob eine Patientenverfügung vorliegt und sie gegebenenfalls in Abstimmung mit Ihrem Vorsorgebevollmächtigten oder gesetzlichen Betreuer umsetzen.

Wie sollte die Patientenverfügung formuliert sein?

Laut Gesetz sollten Sie in der Patientenverfügung konkrete Situationen und medizinische Maßnahmen beschreiben. Erst dann ist sie wirksam und rechtlich bindend. Allgemeine Beschreibungen wie z.B. "Ich lege auf lebensverlängernde Maßnahmen keinen Wert" oder "Ich will nicht an Schläuchen hängen" reichen dafür nicht aus, da sie unterschiedlich interpretiert werden könnten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Beschreiben Sie, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll. Zum Beispiel "im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit".
  • Listen Sie ganz konkret auf, welche medizinische Behandlung Sie in den genannten Situationen wünschen oder nicht. Zum Beispiel künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung.

Gibt es kostenlose Formulare oder einen Vordruck?

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bietet Formulierungshilfen für die Patientenverfügung zum kostenlosen Download an. Die Datei mit den Textbausteinen können Sie auf der Internetseite des Ministeriums herunterladen und für Ihre eigene Verfügung genau so übernehmen.

Ein Beispiel für einen Textbaustein:

"In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome."

Wo bekomme ich persönliche Beratung?

Medizinische Maßnahmen korrekt zu beschreiben ist für Laien ohne Hilfe von Fachleuten oft nicht möglich. Daher sollten Sie sich im Zweifel vor dem Erstellen einer Patientenverfügung beraten lassen.

Arztgespräch (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Die Beratung können Sie zum einen beim Hausarzt machen. Der kann helfen, den Inhalt verständlich zu formulieren, weil er sich in der Fachsprache der Mediziner sehr gut auskennt. Zum anderen können Sie sich an Beratungsstellen wie z.B. die Unabhängige Patientenberatung Deutschland wenden, die im Umgang mit Patienten und ihren Rechten viel Erfahrung haben.

Wo sollte ich die Patientenverfügung aufbewahren?

Das Formular sollten Sie so aufbewahren, dass Ärzte und Bevollmächtigte möglichst schnell darauf zugreifen können. Am besten geben Sie es der Person, die auch eine Vorsorgevollmacht für Sie hat und eine Kopie Ihrem Hausarzt. Der sicherste Ort für die Patientenverfügung ist das zentrale Vorsorgeregister, in dem auch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung eingetragen werden können.

Für den Notfall sollten Sie eine Karte dabei haben, auf der steht, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wo sie hinterlegt ist.

Warum brauche ich zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht?

Ihr Wille für die medizinische Behandlung ist zwar in der Patientenverfügung eindeutig formuliert. Trotzdem wäre es besser, wenn jemand darauf achtet, dass dieser Wille in einer Notsituation auch durchgesetzt wird. Das können Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln. Diese Vollmacht kann der Ehepartner übernehmen, aber auch ein Familienangehöriger oder ein Vertrauter aus dem Freundeskreis. Auf jeden Fall sollte es jemand sein, dem Sie vertrauen und der diese Verantwortung auch übernehmen möchte.

Die Vorsorgevollmacht geht über die medizinische Behandlung hinaus. Mit ihr können Sie zum Beispiel Ihre Post oder andere Angelegenheiten von jemand anderem erledigen lassen, wenn Sie das selbst nicht mehr schaffen. Achtung: Für Bankgeschäfte ist in der Regel eine zusätzliche Vollmacht notwendig.

Abgesehen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es noch die Betreuungsverfügung. Dieses Formular kann wichtig werden, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben. Denn im Notfall bekommen Sie möglicherweise vom Gericht einen Betreuer zugeteilt, den Sie nicht kennen. In der Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine Person, die Ihre rechtlichen Angelegenheiten regeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Haben Sie bereits eine Vorsorgevollmacht, brauchen Sie nicht zusätzlich eine Betreuungsverfügung.