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Der Kampf gegen illegalen Holzhandel

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Eva Wolk
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Candy Sauer

Holz ist ein beliebter Rohstoff. Er wird zu Häusern, Möbeln, Spielzeug und Musikinstrumenten verarbeitet, als Holzkohle verbrannt, für Toilettenpapier verwendet.

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Ob Terrassenböden, Gartenmöbel oder ganze Häuser, Grillkohle oder Instrumente: Der Bedarf am Rohstoff Holz ist immens, der weltweite Handel damit ein riesiges Geschäft. Deshalb ist es nur zu verlockend, Holz illegal zu schlagen oder einfache Hölzer als edle auszugeben und teuer zu verkaufen. Einer internationalen Studie unter Federführung der Universität Freiburg aus dem Jahr 2016 nach stammen 17 Prozent des weltweit gehandelten Holzes aus illegalem Abbau. Der Schaden: rund 156 Milliarden Euro. Diese Zahlen sind jedoch nur grobe Schätzungen.

Kampf gegen illegalen Holzeinschlag in Ur- und Regenwäldern

Das illegal geschlagene Holz stammt meist aus den ökologisch so wichtigen Ur- und Regenwäldern der Erde, aus Brasilien, Russland, Indonesien und Osteuropa. Jedes Jahr gehen auf diese Weise rund 10 Millionen Hektar Wald verloren, das entspricht der Größe des gesamten deutschen Waldes. Den Raubbau betreiben Kleinbauern und Großkriminelle.

Einfuhrverbot für illegal geschlagenes Holz in die EU

Holz aus illegalem Einschlag landet häufig in deutschen Möbel- und Bauhäusern als Hocker, Bank, Tisch, Gartenstuhl, Sideboard oder Kerzenständer. Diesem dubiosen Geschäft wollte die EU schon vor Jahren etwas entgegensetzen. Seit März 2013 gilt die europäische Holzhandelsverordnung „EUTR“ – Abkürzung für „European Timber Regulation“. Illegal geschlagene Hölzer und Holzprodukte dürfen nicht in die EU eingeführt und dort vermarktet werden. Über die Einhaltung wacht in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Viele Hersteller haben daraufhin ihre Produktion umgestellt. Sie lassen nun die Finger weg von zweifelhaften Anbietern. Auch Importeure gehen auf Nummer Sicher: Bevor sie einen großen Auftrag erteilen, lassen sie sich ein Muster geben. Und dieses Muster schicken sie ans Hamburger Kompetenzzentrum für Holzherkünfte am Thünen Institut für Holzforschung.

Thünen-Institut analysiert Holzproben

Das „Thünen-Kompetenzzentrum für Holzherkünfte“ ist eine Einrichtung am Bundesforschungsinstitut. Es erhält seine Aufträge von vorsichtig gewordenen Händlern, aber auch von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die schickt nämlich ihre eigenen Inspektoren in die Betriebe und lässt sie Holzproben und Muster nehmen. Immer geht es darum, ob die Angaben auf den Dokumenten stimmen. Stammt das Holz für den Möbelbauer wirklich aus einer zertifizierten Plantage? Wurde der Bilderrahmen aus China tatsächlich aus Akazienholz gefertigt?

Das Team um den wissenschaftlichen Direktor und Leiter des Arbeitsbereichs „Qualität von Holz und Holzprodukten“, Dr. Gerald Koch, untersucht die „Beweismittel“. Gerald Koch macht seit Jahren quasi nichts anderes, als Art und Herkunft von Hölzern zu bestimmen. Er riecht daran, zerschneidet sie, legt sie unters Mikroskop – und vergleicht sie mit einer Holzprobe aus der wissenschaftlichen Sammlung des Instituts, einem riesigen Referenzen-Archiv.

Gerald Koch mit einem Holzmuster im Thünen-Institut (2013) (Foto: picture-alliance / Reportdienste, David Fischer/dpa)
Gerald Koch mit einem Holzmuster im Thünen-Institut (2013)

Verstöße werden gemeldet

In der wissenschaftlichen Sammlung archivieren die Thünen-Experten zehntausende Holzproben, deren Herkunft eindeutig belegt ist – früher vom Botaniker, heute von Genetikern. Daraus wurden mikroskopische Präparate hergestellt: 50.000 kleine Objektträger aus Glas in Metall-Halterungen sind es bereits. Neben dem Mikroskop im anatomischen Labor liegt gerade ein Tablett mit einem Prüfmuster für das Gutachten, das Gerald Koch aktuell bearbeitet. Sollte sich herausstellen, dass die Angaben auf den Einfuhr-Dokumenten nicht mit den Ergebnissen der Holzartenbestimmung übereinstimmen, muss Koch die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung informieren.

Holz-Experten wollen aufklären

Die Holz-Experten vom Thünen-Institut verstehen sich auch als Aufklärer, Informationsmaterial gibt es auf der Internetseite. Außerdem kann jeder gegen eine Gebühr von zirka 100 Euro eine Holzprobe analysieren lassen, um sicherzugehen, dass nicht die Polizei vor der Tür steht, sollte er ein altes Möbelstück verkaufen wollen. Oder eine Gitarre. Denn auch Musikinstrumente, die aus Holz gefertigt werden, unterliegen den strengen Bedingungen des Artenschutzes.

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