Glosse
Ach, wie schön, dass wir in einem Land leben, in dem Rechtsnormen für jeden Bürger leicht verständlich sind – und die Behörden bei trotzdem bestehenden Fragen gerne und jederzeit weiterhelfen!
In der Landesbauordnung steht schon seit einem Vierteljahrhundert:
"Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein."
Aha, denkt man sich, Schottergärten sind also tabu, schließlich sind sie grau und nicht grün. Allerdings gibt es in der Landesbauordnung auch eine Einschränkung:
"… soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden."
Hm … ist das vielleicht ein Schlupfloch für alle Steinwüsten-Fans? Ein neuer Passus im Naturschutzgesetz soll Klarheit schaffen. Im Entwurf heißt es:
"Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung (im Sinne des §9 Absatz 1 Satz 1 Landesbauordnung.)"
Wirtschaftsministerium: bestehende Schottergärten bleiben zulässig
Okay. Ansage für alle, die gerade aktuell darüber nachdenken, Blumen durch Steine zu ersetzen. Und was ist mit Herrn Meier im Neubaugebiet, der schon seit ein paar Jahren einen Schottergarten hat? Da sind die Landesministerien gerne zur Auskunft bereit. Das Wirtschaftsministerium schreibt: "Schottergärten sind aktuell baurechtlich nicht verboten, sie fallen unter „zulässige Verwendung“ (…) Bereits bestehende Schottergärten bleiben (…) zulässig, wenn sie es vorher schon waren – Eigentümer brauchen hier nichts zu machen, insbesondere nicht zurückbauen. Schottergärten haben demnach Bestandsschutz."
Umweltministerium: nur ganz alte Schottergärten bleiben zulässig
Puh, wird Herr Meier erleichtert seufzen. Aber beim Umweltministerium klingt die Sache ganz anders:
"Illegale Zustände genießen keinen Vertrauensschutz. (…) Der Hauseigentümer muss daher – sofern er nicht ganz alte Schottergärten hat – diese, da illegal, von sich aus beseitigen. Sonst muss er damit rechnen, dass Kontrollen stattfinden und Anordnungen getroffen werden können."
Uneinigkeit in den Ministerien? Aber nein!
Sind sich die Ministerien da etwa uneinig in der Auslegung? Nein! Das Umweltministerium beruhigt: Es gibt diesbezüglich keine unterschiedlichen Auffassungen.
Gut! Dann bin ich zuversichtlich, dass all die Besitzer von Schottergärten ihre Steinwüsten – vielleicht, möglicherweise, eventuell – schon bald renaturieren – und dass die Behörden vor Ort das auch kontrollieren werden – oder auch nicht!
