Die Zulassung zum Studium soll durch einen Numerus clausus beschränkt werden. Studentenvertreter sind empört; sie halten dies für verfassungswidrig.
In Fächern wie Medizin und Pharmazie gab es Zulassungsbeschränkungen schon seit den 1950er Jahren. Doch angesichts des wachsenden Andrangs von Abiturienten zeichnet sich ab, dass die Zulassung mit einem allgemeinen Numerus-Clausus-System weiter beschränkt wird. Studentenvertreter empören sich und halten den Numerus clausus für verfassungswidrig.
1968 Die Rundfunkgebühren in der Diskussion
Die Erhöhung der Rundfunkgebühren steht an, aber die Politik zögert. Es wird diskutiert, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk objektiv informiert.