1949

Der Neumühler Banden-Prozess

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Mord, Raub, Diebstahl: großer Banden-Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken. Das Grundgesetz ist noch nicht in Kraft. Unprofessionalität herrscht bei Justiz, Polizei – und den Medien.

Eine große Gangster-Geschichte wird ab dem 7. Februar 1949 vor dem Landgericht Zweibrücken verhandelt: 32 Angeklagte, 126 Straftaten. Der Prozess war einer letzten großen Strafprozesse vor Inkrafttreten des Grundgesetzes. Der Südwestfunk berichtet quasi live aus dem Gerichtssaal - in einer Art, wie sie heute undenkbar wäre.

Interview mit Christian Decker: Die Tonaufnahmen und ihre Bedeutung

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Mehrere Jahre lang hatten die Täter einen ganzen Landstrich im Südwesten der Pfalz in Angst und Schrecken versetzt. Jetzt stehen sie vor Gericht. Eine ganze Siedlung mit verfeindeten Familienbanden war in den Prozess verstrickt. Die Tonaufnahmen vom Gerichtsprozess existieren heute noch. Sie verraten viel über die gesellschaftlichen Strukturen der Nachkriegszeit. Der Prozess machte bundesweit Schlagzeilen - und er gibt ein eindrückliches Bild von der Situation der Nachkriegszeit: Eine überforderte Polizei, ein weit verbreiteter Rassismus - und Medien, die das Prinzip der Unschuldsvermutung noch nicht verinnerlicht hatten.

Er war geprägt von "Wildwestszenen unter den Augen der Richter", wie die Presse damals schrieb, und endete mit mehreren Todes- und "Lebenslänglich"-Urteilen. Doch zwei Täter fliehen aus dem Gefängnis. Im Hintergrund soll eine geheimnisvolle Frau als Bandenchefin fungieren.

Interviews außerhalb des Gerichtssaals | Neumühler Banden-Prozess 1949 (3)

Interviews mit Beobachtern des Neumühler Banden-Prozesses und Beteiligten. Es geht um die Siedlung Neumühle, die jenische Sprache und die mühsame Ergreifung der Täter durch die Polizei.

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SWR