18.1.1949

Gleichberechtigung im Grundgesetz – dank Elisabeth Selbert

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SWR2 Archivradio
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Gábor Paál
Gábor Paál (Foto: SWR, Oliver Reuther)

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt" – Im Januar 1949 wird dieser Artikel in den Entwurf für das neue Grundgesetz der Bundesrepublik aufgenommen. Dies ist vor allem das Verdienst der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert.

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Unmittelbar nach der Aufnahme des Artikels in die neue Verfassung äußert sich Selbert in einer Rundfunkansprache. Sie nennt die Entscheidung "historisch" – und weil Sie die Reaktionen im männlichen Publikum erahnt, fügt sie hinzu: "Lächeln Sie nicht!"

Gleichberechtigung bereits in der Weimarer Verfassung Thema

Elisabeth Selbert (1896 - 1986) engagierte sich schon 1920 als Delegierte der Reichsfrauenkonferenz für die Gleichberechtigung. In der Weimarer Verfassung stand bereits:

"Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten."

Elisabeth Selbert setzt sich 1949 durch

Doch dieser Satz reduziert die Gleichberechtigung auf staatsbürgerliche Akte wie Wahlen. Elisabeth Selbert geht das nicht weit genug, sie setzt den schlichten Satz in Artikel 3 durch:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

Das Grundgesetz wird 1994 um einen weiteren Satz ergänzt

1994 kommt es zu einer Grundgesetzänderung. Der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" wird ergänzt um einen zweiten Satz, mit dem Wortlaut:

"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

25.8.1948 Vorbereitungen für Parlamentarischen Rat – Reportage aus Museum Koenig in Bonn

25.8.1948 | Die konkreten Vorbereitungen für die Schaffung des deutschen Grundgesetzes begannen im August 1948 auf dem Verfassungskonvent in Herrenchiemsee. 30 Experten aus Justiz und Politik schrieben dort einen ersten Entwurf für eine Verfassung.
Dieser Entwurf diente als Grundlage für den Parlamentarischen Rat, der kurz darauf seine Arbeit aufnahm. Und zwar in Bonn – nicht in Frankfurt oder Karlsruhe, die ebenfalls Interesse signalisiert hatten.
Die Entscheidung für Bonn fiel erst Mitte August 1948, und Anfang September sollte es ja schon losgehen. Nun gab es im Nachkriegs-Bonn noch nicht so viele Gebäude, die geeignet gewesen wären, über mehrere Monate den Parlamentarischen Rat zu beherbergen. Er bestand immerhin aus 65 Mitgliedern, die jeweils von den Länderparlamenten gewählt und entsandt wurden.
Die Wahl des konkreten Orts fiel auf ein Museum, das Zoologische Museum Alexander Koenig, was, wie man sich vorstellen kann, der Versammlung, die das Grundgesetz ausarbeiten sollte, einen besonderen Charme gab.
Reporter Hans Jesse beschreibt die Vorbereitungen in seiner Reportage vom 25. August 1948.

Archivradio-Gespräch Die Frauenbewegung – Vom Wahlrecht bis zur feministischen Außenpolitik

Schon vor mehr als 100 Jahren kämpften Frauen für ihre Rechte. Historische Tonaufnahmen belegen: Sie hatten dabei keineswegs nur konservative Männer gegen sich.

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70 Jahre Grundgesetz Wie Rheinland-Pfalz die Verfassung prägte

Das junge Land Rheinland-Pfalz spielte 1948/49 eine wichtige Rolle für das Grundgesetz. Ministerpräsident Altmeier und Verfassungsexperte Süsterhenn waren entscheidende Akteure.

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