25.4.1952

Der Südweststaat wird gegründet – Schwarzer Freitag für die CDU

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SWR2 Archivradio
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Gábor Paál
Gábor Paál (Foto: SWR, Oliver Reuther)

70 Jahre Baden-Württemberg 

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Erster Ministerpräsident: Reinhold Maier von den Liberalen

Ein knappes halbes Jahr ist vergangen seit der Volksabstimmung für den Südweststaat. Damit er verwirklicht werden kann, wird eine verfassungsgebende Landesversammlung ins Leben gerufen. Auf der vierten Sitzung am 25. April 1952 wird der liberale Reinhold Maier zum Ministerpräsidenten gewählt. Im Anschluss erklärt er offiziell die Vereinigung der drei vorherigen Länder zu einem Südweststaat und ernennt sein Kabinett.

CDU landet in der Opposition

Die CDU kommt darin nicht vor: Obwohl stärkste Partei, landet sie unerwartet in der Opposition. In der anschließenden turbulenten Aussprache kündigt die CDU schärfsten Widerstand an.

Reporter dieses Ereignisses ist der spätere Intendant des Süddeutschen Rundfunks Hans Bausch.

Die Regierung unter Reinhold Maier ist eine provisorische. Maier wird bei den Bundestagswahlen im kommenden Jahr abgestraft und muss 1953 den Posten des Ministerpräsidenten für Gebhard Müller (CDU) räumen.

"Südweststaat" soll nicht der endgültige Name bleiben

Die Arbeit der Verfassunggebenden Versammlung geht weiter. Denn noch hat das neue Bundesland keinen endgültigen Namen. Niemand will, dass es auf Dauer „Südweststaat“ heißt. Aber die endgültige Entscheidung darüber fällt erst anderthalb Jahre später.

70 Jahre Baden-Württemberg

4.10.1951 Die Südwest-Länder vor dem Bundesverfassungsgericht

4.10.1951 | Eine Volksabstimmung sollte entscheiden, ob die drei Südwestländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern sich zu einem Bundesland vereinigen oder ob die alten Länder Baden und Württemberg wieder hergestellt werden. Darüber waren sich alle Beteiligten einig.
Nicht einig waren sie sich, wie die Abstimmung laufen sollte. Ursprünglich war geplant, dass auf den Gebieten der alten Länder Baden und Württemberg getrennt ausgezählt wird. Dann wäre es möglicherweise unentschieden ausgegangen. Allerdings wurden die Gesetze im Bund gemacht, und dort hatten CDU-Abgeordnete ein anderes Auszählungsverfahren durchgesetzt: Die Stimmen sollten jeweils in den vier Bezirken Nord-Württemberg, Nord-Baden, Süd-Württemberg und Süd-Baden ausgezählt werden. Das verbesserte die Chancen für den Südweststaat erheblich.
Das entsprach aber nicht den badischen Interessen, weshalb das Land Baden dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagte. Denn der Präsident des Landes Baden, Leo Wohleb, war der Auffassung, dass rechtlich gesehen die alten Länder Baden und Württemberg noch immer existieren und das Land Baden somit auch die Nordbadener mitvertritt.
Das Bundesverfassungsgericht war eine Woche zuvor erst feierlich eröffnet worden, insofern war es eine der ersten Entscheidungen, die die Karlsruher Richter zu treffen hatten. Die Klage der Badener haben sie abgewiesen. Erhalten sind von jenem Tag die Schlussworte der jeweiligen Länderchefs, die trotz ihrer Meinungsunterschiede noch einmal betonen, wie sehr sie freundlich miteinander verbunden sind.

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