10.8.1955

BGH: Comics sind nicht per se jugendgefährdend

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SWR2 Archivradio
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Gábor Paál
Gábor Paál (Foto: SWR, Oliver Reuther)

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Fördert der Comic-Schund das Analphabetentum?

Comics sind Schund, gefährden die sittliche Entwicklung von Jugendlichen und fördern das Analphabetentum! Das war in den 1950er-Jahren die vorherrschende Auffassung unter Erziehungsfachleuten. Müssen sie also verboten werden?

Bundesgerichtshof fällt Urteil über "Bildstreifenhefte"

Der Streit darüber eskaliert bis zum Bundesgerichtshof. Dieser kommt zu einem Urteil, das – wie es in der folgenden Sendung heißt – von "Eltern und Jugenderziehern noch lebhaft erörtert werden wird". Demnach sind "Bildstreifenhefte" nicht per se und nicht "offensichtlich" jugendgefährdend, vielmehr komme es auf den Inhalt an!

Aus der Residenz des Rechts

"Aus der Residenz des Rechts" heißt diese traditionsreiche Sendung, die der Süddeutsche Rundfunk jahrzehntelang im Programm hatte und in der immer wieder – wie hier – Bundesrichter ihre Urteile im Radio erläuterten.

Bundesgerichtshof

8.10.1950 Martin Walser als Reporter bei der Eröffnung des Bundesgerichtshofs

8.10.1950 | In seinen jungen Jahren arbeitete Martin Walser (1927 - 2023) als Reporter und Autor für den Süddeutschen Rundfunk. Am 8. Oktober 1950 berichtet er live von der Eröffnung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Hauptredner ist der damalige Bundespräsident Theodor Heuss, gefolgt vom ersten Bundesjustizminister Thomas Dehler, der schließlich auch die Bundesrichter vereidigt.

Bundesverfassungsgericht

28.2.1961 Bundesverfassungsgericht stoppt "Adenauer-Fernsehen"

28.2.1961 | Das von Adenauer geplante "Deutschland-Fernsehen" verstößt gegen das Grundgesetz – die erste von bisher 15 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland. | http://swr.li/BVerfG-Adenauer-Fernsehen

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