Das von Adenauer geplante "Deutschland-Fernsehen" verstößt gegen das Grundgesetz. Das ist die erste von bisher 15 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland.
Deutschland-Fernsehen wird vor Sendebeginn gestoppt
Eigentlich sollte das von Konrad Adenauer vorangetriebene Deutschland-Fernsehen im Januar 1961 seinen Betrieb aufnehmen. Doch vier Bundesländer – Hessen, Niedersachsen, Hamburg und Bremen – klagen vor dem Verfassungsgericht. Der Sendestart wird zunächst per Einstwiliger Verfügung gestoppt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1961
Am 28. Februar 1961 kommt das Bundesverfassungsgericht zum Ergebnis: Das Deutschland-Fernsehen verstößt gegen das Grundgesetz. Nicht nur gegen Artikel 5 – der die Pressefreiheit und die Unabhängigkeit des Rundfunks garantiert. Sondern auch gegen den Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens. Es war das erste von bisher 15 Entscheidungen des Verfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland.
Das ZDF entsteht
Die Deutschland-Fernsehen GmbH war damit am Ende. Dafür entstand etwas anderes: das ZDF, das Zweite Deutsche Fernsehen. Der große Unterschied: Das ZDF produziert selbstverständlich eigene Sendungen, und seine rechtliche Grundlage ist kein Bundesgesetz, sondern ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern.