In Fächern wie Medizin und Pharmazie gab es Zulassungsbeschränkungen schon seit den 1950er Jahren. Doch angesichts des wachsenden Andrangs von Abiturienten zeichnet sich ab, dass die Zulassung mit einem allgemeinen Numerus-Clausus-System weiter beschränkt wird. Studentenvertreter empören sich und halten den Numerus clausus für verfassungswidrig.
Die Zulassung zum Studium soll durch einen Numerus clausus beschränkt werden. Studentenvertreter sind empört; sie halten dies für verfassungswidrig.
2.6.1967 Proteste gegen den Schahbesuch
Der Schah besucht mit seiner Frau Farah Diba Berlin und Tausende protestieren gegen ihn wegen der Menschenrechtsverletzungen in Persien. mehr...