Das Plädoyer des Staatsanwalts im Neumühler Banden-Prozess klingt brutal. Er beschränkt sich nicht auf Fakten, sondern argumentiert mit dem Menschenschlag, spricht von "Zigeunern" und "animalischen Instinkten".
Plädoyer des Staatsanwalts
Das Plädoyer des Staatsanwalts klingt brutal, denn er beschränkt sich keineswegs auf die Fakten und Beweise, was völlig genügt hätte, sondern er argumentiert mit dem Menschenschlag: Er spricht von "Zigeunern", von "animalischen Instinkten" und so weiter. Auch das spiegelt die damalige Zeit, in der solche rassistischen und antiziganistischen Töne weit verbreitet waren.
Tatsächlich waren die Bewohner der Neumühle weder Sinti, noch Roma, es waren auch keine "Landfahrer", sondern sie hatten sich schon im 18. Jahrhundert niedergelassen. Aber sie entsprachen eben in mancher Hinsicht dem Klischee – weil sie eine geschlossene Gemeinschaft bildeten, recht primitiv gehaust haben und miteinander Jenisch sprachen.
Der Ton des Staatsanwalt ähnelt eher dem, was man aus der Zeit vor 1945 kennt. Anschließend folgt das Gerichtsurteil. Von der Verteidigung sind keine Aufnahmen erhalten.
Todesstrafe wird mit dem Grundgesetz abgeschafft
Die Täter legten Revision ein – jedoch ohne Erfolg. Doch die Hinrichtung blieb den verurteilten Mördern erspart. Denn wenige Wochen nach der Urteilsverkündung trat das Grundgesetz in Kraft und schaffte die Todesstrafe ab. Die Urteile wurden in "lebenslänglich" umgewandelt.
Alle Aufnahmen zum Prozess
Beweisaufnahme | Neumühler Banden-Prozess 1949 (1)
Mord, Raub, Diebstahl: Dokumentation eines großen Banden-Prozesses vor dem Landgericht Zweibrücken mit 32 Angeklagten und 126 Straftaten. Die Täter hatten jahrelang Teile der Südwestpfalz in Angst und Schrecken versetzt. Zu Prozessbeginn, im Februar 1949, war das Grundgesetz noch nicht in Kraft und Unprofessionalität herrschte bei Justiz, Polizei – und den Medien.