Neumühler Banden-Prozess 1949 (2/4)

Plädoyer und Todesurteile

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SWR2 Archivradio

Das Plädoyer des Staatsanwalts im Neumühler Banden-Prozess klingt brutal. Er beschränkt sich nicht auf Fakten, sondern argumentiert mit dem Menschenschlag, spricht von "Zigeunern" und "animalischen Instinkten".

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Plädoyer des Staatsanwalts

Das Plädoyer des Staatsanwalts klingt brutal, denn er beschränkt sich keineswegs auf die Fakten und Beweise, was völlig genügt hätte, sondern er argumentiert mit dem Menschenschlag: Er spricht von "Zigeunern", von "animalischen Instinkten" und so weiter. Auch das spiegelt die damalige Zeit, in der solche rassistischen und antiziganistischen Töne weit verbreitet waren.

Tatsächlich waren die Bewohner der Neumühle weder Sinti, noch Roma, es waren auch keine "Landfahrer", sondern sie hatten sich schon im 18. Jahrhundert niedergelassen. Aber sie entsprachen eben in mancher Hinsicht dem Klischee – weil sie eine geschlossene Gemeinschaft bildeten, recht primitiv gehaust haben und miteinander Jenisch sprachen.

Der Ton des Staatsanwalt ähnelt eher dem, was man aus der Zeit vor 1945 kennt. Anschließend folgt das Gerichtsurteil. Von der Verteidigung sind keine Aufnahmen erhalten.

Todesstrafe wird mit dem Grundgesetz abgeschafft

Die Täter legten Revision ein – jedoch ohne Erfolg. Doch die Hinrichtung blieb den verurteilten Mördern erspart. Denn wenige Wochen nach der Urteilsverkündung trat das Grundgesetz in Kraft und schaffte die Todesstrafe ab. Die Urteile wurden in "lebenslänglich" umgewandelt.

Die Aufnahmen im Kontext

Archivradio-Gespräch Die Neumühle-Bande – Ein pfälzisches Gangster-Epos

1945-47 hält eine Serie von Morden und Überfällen die Pfalz in Atem. 32 Angeklagte stehen schließlich vor Gericht. Der Prozess verrät viel über die Gesellschaft der Nachkriegszeit.

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Interviews außerhalb des Gerichtssaals | Neumühler Banden-Prozess 1949 (3)

Interviews mit Beobachtern des Neumühler Banden-Prozesses und Beteiligten. Es geht um die Siedlung Neumühle, die jenische Sprache und die mühsame Ergreifung der Täter durch die Polizei.

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