Das Publikum drängt in den Sitzungssaal. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die "Deutschland-Fernsehen-GmbH" als verfassungswidrig. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Fritz Fischer)

1951 – 1961

Streit ums "Adenauer-Fernsehen"

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Konrad Adenauer findet den Rundfunk zu einseitig. Ende der 1950er Jahre gründet die Bundesregierung das Deutschland-Fernsehen – und wird vom Verfassungsgericht zurückgepfiffen.

Adenauer sieht ARD kritisch

1950 entsteht die ARD - gegründet von NWDR, BR, HR, RB, SDR und SWF.

Dass ihm deren Berichterstattung nicht gefällt, macht Adenauer schon früh deutlich. Er plant schließlich, der ARD ein zweites, so genanntes Deutschland-Fernsehen entgegenzusetzen. Es würde dem Bund unterstellt und, so seine Hoffnung, weniger regierungskritisch sein.

Kritiker sprechen von "Adenauer-Fernsehen"

Die Adenauer-Regierung gründet schließlich die "Deutschland-Fernsehen GmbH". Doch das Bundesverfassungsgericht urteilt: Das Deutschland-Fernsehen ist verfassungswidrig.

19.10.1951 Konrad Adenauer kritisiert Rundfunk

19.10.1951 | Bundeskanzler Konrad Adenauer fühlt sich in seiner Regierungsarbeit durch die Medien beeinträchtigt. Die würden zu einseitig berichten, das müsse sich ändern, erklärt er auf dem CDU-Parteitag in Karlsruhe.

27.7.1959 Konrad Adenauer plant "Deutschland-Fernsehen"

27.07.1959 | Die Regierung Adenauer möchte ein "Deutschland-Fernsehen" etablieren. Bundesinnenminister Schröder stellt das dafür notwendige Gesetz vor. Es schafft auch die Grundlagen für Deutschlandfunk und Deutsche Welle.

28.2.1961 Bundesverfassungsgericht stoppt "Adenauer-Fernsehen"

28.2.1961 | Das von Adenauer geplante "Deutschland-Fernsehen" verstößt gegen das Grundgesetz – die erste von bisher 15 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland. | http://swr.li/BVerfG-Adenauer-Fernsehen

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SWR