Diese Teilnahmebedingungen gelten für die SWR2 Online-Verlosung „ARD Hörspieltage: Moop Mama” (Teilnahmeschluss ist der 22.10.23). Mit der Teilnahme an der Online-Verlosung erkennen die Teilnehmenden ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Der Veranstalter der Online-Verlosung ist SWR2. Verlost werden 3 x 2 Tickets (Stehplatz) für die Open Air Veranstaltung „ARD Hörspieltage: Konzert mit Moop Mama“ am 10.11.23 in der Hochschule für Gestaltung, Karlsruhe.
Gewinngegenstand ist die Vermittlung von 3 x 2 Tickets zugunsten der Gewinner*innen (siehe Punkt 1). Hierdurch werden keine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Beziehungen zwischen den Gewinner*innen und SWR2 begründet. Verantwortlicher örtlicher Veranstalter für o. g. Veranstaltung ist
Die Hochschule für Gestaltung, Karlsruhe in Kooperation mit dem Südwestrundfunk, Stuttgart.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung gelten die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen des Veranstalters. Sonstige Aufwendungen (z. B. Kosten der An- und Abreise) sind nicht Gegenstand des Gewinns.
Das Mindestalter für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist 18 Jahre. Aktive und ehemalige Mitarbeitende des SWR, der SWR Media Services GmbH, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.
Zur Teilnahme an der Online-Verlosung müssen die Teilnehmenden das Online-Formular zur Online-Verlosung auf https://www.swr.de/swr2/veranstaltungen/va-verlosung-ard-hoerspieltag-2023-100.html ausfüllen und ihre personenbezogenen Daten wie Namen, E-Mail-Adresse und Wohnort angeben und den Teilnahmebedingungen zustimmen. Die Teilnehmenden gewährleisten, dass auch die jeweilige Begleitperson dem Vorstehenden zustimmt.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden vom SWR nur zum Zwecke des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht. Näheres zu den geltenden Datenschutzbestimmungen des SWR erfahren sie unter SWR.de/datenschutz.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist bis zum 22.10.23 möglich.
Mit der Teilnahme an der Online-Verlosung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass der SWR über sie namentlich oder in sonst identifizierender Weise berichten darf. Sie stimmen zu, dass der SWR die unter ihrer Mitwirkung hergestellten Ton- bzw. Bildaufnahmen veröffentlichen darf und ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung, insbesondere im SWR Fernsehen bzw. Hörfunk und/oder in der ARD-Programmfamilie, ausstrahlen und in den Internetangeboten (insbesondere auf SWR.de) und/oder Mediatheken des SWR und der ARD sowie in den sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) und über Drittplattformen (z. B. Youtube) auf Abruf (on demand und/oder als Download) anbieten bzw. als Podcasts nutzen bzw. nutzen lassen darf. Die Teilnehmenden gewährleisten, dass auch die jeweilige Begleitperson dem Vorstehenden zustimmt.
Die Gewinner*innen werden unter allen Teilnehmenden, die das Online-Formular auf SWR2.de vollständig ausgefüllt und den Teilnahmebedingungen zugestimmt haben, nach dem Zufallsprinzip ausgelost und telefonisch oder schriftlich benachrichtigt. Sofern die Gewinner*innen sich auf diese Benachrichtigung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist zurückmelden, verfällt der Gewinn und es werden neue Gewinner*innen ermittelt. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist der SWR nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen und der Gewinn verfällt ebenfalls.
Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder andere Sachpreise ist nicht möglich. Tickets können nur zum festgelegten Zeitpunkt der Veranstaltung eingelöst werden. Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar. Ein Weiterverkauf ist nicht erlaubt.
SWR2 behält sich vor, die Online-Verlosung jederzeit ohne Vorankündigung abzusagen, abzubrechen oder zu verschieben. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist. Den Gewinner*innen stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen SWR2 zu. Gleiches gilt, sofern der verantwortliche Veranstalter die Veranstaltung absagt, abbricht oder verschiebt. Insoweit wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des genannten Veranstalters verwiesen.
SWR2 kann Teilnehmende aus wichtigem Grund von der Online-Verlosung ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, der Manipulation oder des Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstiger unerlaubter Handlungen vorliegt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.