Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit sollen für die Kultur wieder gegeben sein
Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten, so das Bundesfinanzministerium.
Ein breit gefächertes Angebot aus Konzerten, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und anderen kulturellen Veranstaltungen soll durch den Fonds die Möglichkeit bekommen, wieder anlaufen zu können.
Der Sonderfonds besteht aus zwei verschiedenen Modulen
Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann stattfinden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucher*innen zugelassen sind und somit Einnahmen aus Ticketverkäufen ausbleiben. Der Sonderfonds sieht vor, die Finanzierungslücke dieser Veranstaltungen zu schließen und die Veranstaltungen wirtschaftlich zu machen.
Außerdem gibt es eine Ausfallversicherung, die Veranstalter*innen Planungssicherheit für größere Events verschaffen soll. Bei Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen übernimmt der Sonderfonds den größten Teil der entstehenden Kosten.
Die Wirtschaftlichkeitshilfe startet am 1. Juli 2021, die Ausfallversicherung ab dem 1. September 2021. Das Registrieren von Veranstaltungen ist allerdings bereits jetzt möglich.