Coronapause

Deutscher Musikrat drängt auch auf Lockerungen für den Musikbetrieb

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Weshalb können Friseure, Bibliotheken und kleine Geschäfte in der Corona-Pandemie wieder öffnen während Musikschulen geschlossen und kleine Konzerte verboten bleiben?

Orchsterprobe mit Dirigent in Ditzingen (Foto: SWR)
Müssen zwei von drei Plätzen bei der Probe künftig leer bleiben, um die Corona-Maßnahmen einzuhalten?

Der Deutsche Musikrat plädiert dafür, die Einschränkungen im deutschen Musikbetrieb zu lockern. Während kleinere Geschäfte und Dienstleister unter Auflagen ihre Arbeit wieder aufnehmen könnten, sind Vorstellungen in Konzert- und Opernhäusern noch verboten. Der Präsident des Musikrates Martin Maria Krüger fordert, dass überall dort, wo Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden könnten, das Musikleben bald wieder ermöglicht werden solle. Dazu gehören neben Konzerten auch der Probenbetrieb und der Unterricht an Musikschulen und Musikhochschulen.

"Auch wenn wir uns für eine Weile an neue Konzert-Etikette gewöhnen werden müssen: Ein Konzert mit verringerter Zuschauerzahl, mit Mundschutz und Abstandspflicht ist in jedem Fall besser als keins."

Was ist eine Großveranstaltung?

Der Musikrat wies auch darauf hin, dass eine klare Definition von Großveranstaltungen fehlt. Mittlerweile sind zwar alle Musikfestivals im Sommer abgesagt, da sie bis mindestens 31. August 2020 verboten sind, aber welche anderen Corona-Maßnahmen das analoge Musikleben betreffen, bleibe unklar, so die Musiklobbyisten. Zudem würden die Existenznöte von hunderttausenden freiberuflichen Musikschaffenden bei Beibehaltung der Corona-Einschränkungen immer gravierender.

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SWR