Der Deutsche Musikrat plädiert dafür, die Einschränkungen im deutschen Musikbetrieb zu lockern. Während kleinere Geschäfte und Dienstleister unter Auflagen ihre Arbeit wieder aufnehmen könnten, sind Vorstellungen in Konzert- und Opernhäusern noch verboten. Der Präsident des Musikrates Martin Maria Krüger fordert, dass überall dort, wo Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden könnten, das Musikleben bald wieder ermöglicht werden solle. Dazu gehören neben Konzerten auch der Probenbetrieb und der Unterricht an Musikschulen und Musikhochschulen.
Was ist eine Großveranstaltung?
Der Musikrat wies auch darauf hin, dass eine klare Definition von Großveranstaltungen fehlt. Mittlerweile sind zwar alle Musikfestivals im Sommer abgesagt, da sie bis mindestens 31. August 2020 verboten sind, aber welche anderen Corona-Maßnahmen das analoge Musikleben betreffen, bleibe unklar, so die Musiklobbyisten. Zudem würden die Existenznöte von hunderttausenden freiberuflichen Musikschaffenden bei Beibehaltung der Corona-Einschränkungen immer gravierender.