
Keine Ungleichbehandlung der Kultur
Nach mehreren Ankündigungen hatte die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ eine Popularklage beim bayerischen Verfassungsgericht eingereicht. Die Künstler*innen sehen im Corona-Lockdown die Freiheit der Kunst in Gefahr.
„Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (...) als erforderlich und angemessen“, teilte das Gericht am 15. April mit. Der VGH sah aber auch keine Ungleichbehandlung der Kultur.
„Teilnehmer bei Versammlungen und Besucher von Gottesdiensten übten aktiv ihre Versammlungs- beziehungsweise Religionsfreiheit aus, während der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunstfreiheit selbst geschützt sei“
Keine gesicherten Erkenntnisse über die Sicherheit von Hygienekonzepten
Derzeit gebe es ein „diffuses Infektionsgeschehen“ und ein Gesamtkonzept, das zum Ziel habe, soziale Kontakte und den Bewegungsradius der Bürger einzuschränken. Darum „komme es nicht entscheidend darauf (an), ob in Kultureinrichtungen in der Vergangenheit bereits Infektionen nachgewiesen worden seien“, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit.
Zu den von den Antragstellern angeführten Hygiene- und Lüftungskonzepten fehlten noch gesicherte Erkenntnisse. Entsprechende Studien seien noch nicht abgeschlossen.
„Aufstehen für die Kunst“ eine Initiative mit prominenten Musiker*innen
Prominente Musiker*innen wie die Stargeigerin Anne-Sophie Mutter und der Bariton Christian Gerhaher hatten die Popularklage gegen die coronabedingten Schließungen kultureller Einrichtungen erhoben.
Die Künstler*innen haben sich gegen eine entsprechende Regelung in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gewandt. Das darin enthaltene Verbot von Kulturveranstaltungen sei rechtswidrig und verletze die von der Bayerischen Verfassung geschützten Rechte auf Kunstfreiheit und freie Berufsausübung, argumentierten sie.
Letzte Instanz: Bundesverfassungsgericht
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist möglicherweise nicht die letzte Instanz in der Sache - auch das Bundesverfassungsgericht könne ein Ziel sein, sagte der Opernsänger im März der dpa. „Aber da müssen wir erst mal bestimmte Instanzen durchlaufen. Kunst ist ja Ländersache, aber in jedem Fall wollen wir den Stellenwert der Kunstfreiheit ganz grundsätzlich geklärt haben.“