
Ende Januar 2022 war Mauser mit einem Gnadengesuch an Österreichs Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen und den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder gescheitert. Der Musikwissenschaftler und Pianist hatte einen Haftaufschub erwirken wollen.
Der Grund war eine Verfassungsbeschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht, die noch nicht bearbeitet worden sei. Mauser zweifelt die Glaubwürdigkeit einer Zeugin an und möchte eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erreichen.
Mehrfache Aufschub seiner Haftstrafe
Der aus Straubing stammende Hochschulmanager konnte seine Haft mehrere Male aufschieben. Zuletzt ließ er die Frist am 1. Februar 2022 verstreichen. Nach Angaben seines Anwalts habe er nicht rechtzeitig von der Ablehnung des Gnadengesuchs erfahren.
Zuvor beantragte Mauser, seine Strafe in Österreich statt in Bayern absitzen zu können. Laut dem Salzburger Gerichtssprecher verzögerte sich die Haft jedoch, weil der 67-Jährige gesundheitliche Gründe geltend machte. Außerdem seien notwendige medizinische Untersuchungen wegen der Corona-Pandemie verzögert worden. Anfang Januar 2022 bestätigte ein Gutachten seine Hafttauglichkeit.
Seit 2018 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I bestätigt, das Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte.
Der 67 Jahre alte Musikwissenschaftler und Pianist hatte demnach eine Sängerin in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. 2004 hatte der Musikprofessor ebenfalls in seinem Büro Sex mit einer Bewerberin. Hier sprach ihn das Landgericht frei, weil nicht erwiesen sei, dass dies gegen den Willen der Frau geschah.
Mauser führte von 2003 bis 2014 die Musikhochschule München. Danach leitete er bis 2016 das Mozarteum in Salzburg.