
Seit 1. Januar 2020 können sich Musiker*innen freier Ensembles in der Zusatzversorgung der Berufsorchester (VddKO) für das Alter absichern. „Mit den Stimmen der DOV-Vertreter wurde diese Satzungsänderung im Verwaltungsrat beschlossen“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). „Das ist ein wichtiger Baustein, um die prekäre finanzielle und soziale Lage freischaffender Musikerinnen und Musiker zu entschärfen und schrittweise Verbesserungen durchzusetzen.“
Armutsrisiko im Alter
Nach Angabe des DOV hat sich in den vergangenen Jahrzehnten die Zahl der Freischaffenden mehr als verdreifacht. Aktuell sind bei der Künstlersozialkasse über 53.500 Freischaffende im Bereich Musik gemeldet. Der DOV sieht diese am Ende ihres Berufslebens, wenn sie eine gesetzliche Rente beziehen, immer stärker mit Altersarmut konfrontiert bzw. im Einzelfall sogar auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen.
Zusatzrente und Berufsunfähigkeitsrente
Die DOV versteht sich auch als Interessenvertretung freischaffender Musiker*innen und hat sein Engagement für diese Gruppe nach eigenem Bekunden immer weiter ausgebaut. So können etwa freischaffende Orchesteraushilfen unter bestimmen Voraussetzungen schon seit Januar 2019 bei der VddKO eine eigene freiwillige Zusatzversorgung aufbauen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist seit Oktober 2018 für freischaffende DOV-Mitglieder möglich.