Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD und Deutschlandradio haben sich mit dem Deutschen Musikverleger-Verband über finanziellen Soforthilfen geeinigt. Notwendig wurde dies, da die Konzerte der Rundfunkorchester wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten. Damit versiegen aber für Musikverlage und Urheber*innen wichtige Einnahmen. Als Sofortmaßnahme werde eine 2016 geschlossene Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Noten für Aufführungen der Rundfunkorchester so modifiziert, dass Zahlungsströme nicht abbrechen, teilte der federführende Südwestrundfunk (SWR) am Montag, 23. März, mit.
Beschleunigte Jahresabrechnungen
Die Regelung gelte rückwirkend zum 1. Januar 2020 und sei auf ein Jahr befristet. Damit bekämen Musikverlage, Urheberinnen und Urheber trotz der Absagen ihr Geld, erläuterte ARD-Verhandlungsführer Peter Wiechmann vom SWR. Außerdem wolle die ARD ihre Jahresabrechnungen beschleunigen, "damit schnell Geld für die Überbrückung anderweitiger Ausfälle fließt."
Der Musikverleger-Verband sprach von einem wichtigen Zeichen der Solidarität in einer für die klassischen Musikverlage sehr schwierigen Situation.