Bescheid der Reichsmusikkammer: „Die Aufnahme der drei nichtarischen Angehörigen der ‚Comedian Harmonists‘ wird abgelehnt. Diese haben das Recht auf Berufsausübung verloren.“
Bescheid der Reichsmusikkammer: „Die Aufnahme der drei nichtarischen Angehörigen der ‚Comedian Harmonists‘ wird abgelehnt. Diese haben das Recht auf Berufsausübung verloren.“