Baden-Württemberg
Seit dem 8. März können in Stadt- oder Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 bei Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten wieder Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten besucht werden. Bei einer Inzidenz unter 50 können diese Einrichtungen auch ohne Buchung besucht werden. Andere Kulturangebote wie Opern, Kinos und Theater bleiben dagegen weiterhin geschlossen.
Rheinland-Pfalz
Seit dem 8. März können in Rheinland-Pfalz Buchläden, Museen, Gedenkstätten, botanische Gärten und Galerien unter Auflagen wieder öffnen. Theater, Konzert- und Opernhäuser bleiben zunächst geschlossen, können aber ab dem 22. März öffnen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 bleibt.