
Mit Jahresbeginn 2023 droht eine Umsatzsteuerpflicht auf Bildungsangebote kommunaler Musikschulen und Volkshochschulen. Der Deutsche Kulturrat hat daher die Bundesregierung aufgefordert rasch zu handeln, um „eine europarechtskonforme Umsatzsteuerbefreiung gemeinwohlorientierter Bildungsdienstleistungen“ zu erzielen.
Angebote der Musikschulen würden sich um 19 Prozent verteuern
Hintergrund ist die Neuregelung der Umsatzsteuer ab dem 1. Januar 2023, nach der Kommunen auf Angebote, die auch von privaten Unternehmen erbracht werden könnten, Umsatzsteuer abführen müssen. Die Angebote der Musikschulen würden sich damit um 19 Prozent verteuern.
„Steuerpolitik ist ein zentrales Instrument der indirekten Kulturförderung. Ein die Kultur stärkendes Steuerrecht trägt dazu bei, dass mehr Menschen Kunst und Kultur nutzen und Angebote der kulturellen Bildung wahrnehmen können.“
Kunsthandel durch ermäßigte Umsatzsteuer ankurbeln
Außerderm hat der Deutscher Kulturrat am 8. November weitere Vorschläge für „ein Kultur stärkendes Steuerrecht“ gemacht, die neben dem Umsatzsteuerrecht auch das Einkommenssteuerrecht betreffen. Für gewerbliche Kunstverkäufe von Galerien schlägt er den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent vor, um so Werke junger und weniger bekannter Künstler*innen attraktiver zu machen. Bei der Pauschalbesteuerung von im Ausland lebenden Künstlern wird angeregt, die steuerfreie Gage pro Kopf von bisher 250 Euro auf 500 Euro anzuheben.