
Im mehrheitlich islamischen Malaysia dürfen am Vorabend islamischer Feiertage und an den Feiertagen selbst keine Konzerte mehr mit ausländischen Künstlern stattfinden. Darüber hinaus ist bei ausländischen Künstlerinnen generell Kleidung verboten, die „den Brustbereich weit freilegt“ oder „zu hoch über dem Knie“ endet. Das sehen die neuen Richtlinien der „Zentralstelle für die Beantragung von Dreharbeiten und Aufführungen ausländischer Künstler“ des Ministeriums für Kommunikation und Digitales vor, wie malaysische Medien am 15. März berichteten.
Künstler in Frauenkleidern verboten – Drehbücher brauchen Genehmigung
Als außerdem explizit verboten gilt laut der Richtlinie das Tragen von Frauenkleidern für männliche Künstler bei ihren Auftritten. Zudem müssen ausländische Filmproduktionen, die in Malaysia drehen wollen, der Behörde die Drehbücher zur Genehmigung vorlegen. Inhalte, die im Widerspruch zur Politik Malaysias stehen, würden nicht genehmigt. Die neuen Richtlinien gelten ab 2024.
Die malaysische Verfassung gewährt Religionsfreiheit und macht Malaysia zu einem offiziell säkularen Staat. Zugleich gilt der Islam als „Religion der Föderation“. Aus der Parlamentswahl 2022 ging die streng-islamische PAS als stärkste Oppositionspartei hervor. Laut der Volkszählung 2020 sind rund 63 Prozent der 33 Millionen Malaysier Muslime.