
Nach dem Scheitern einer Verhandlungslösung im Streit zwischen der öffentlichen Hand und den Nachfahren des letzten deutschen Kaisers ist nun das Verwaltungsgericht Potsdam wieder am Zug. „Das Verfahren wird jetzt aufgenommen werden“, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts am 5. Mai der Deutschen Presse-Agentur. Das weitere Vorgehen in dem Rechtsstreit um Entschädigungsforderungen ist allerdings noch unklar - ebenso der Zeitplan.
Haus Preußen: „bedauerliche Entscheidung“
Von Seiten der Verwaltung von Georg Friedrich Prinz von Preußen, die in Potsdam als „Generalverwaltung des vormals regierenden Preußischen Königshauses“ firmiert, gab es noch keine Stellungnahme. Die „bedauerliche Entscheidung“ sei zur Kenntnis genommen worden, hieß es am Donnerstag, 5. Mai, lediglich.
Bund lehnt weitere Gespräche klar ab
Der Bund sowie die beteiligten Länder Berlin und Brandenburg lehnen eine Vereinbarung jenseits des Gerichts ab. Das geht aus einem Schreiben des brandenburgischen Finanzministeriums an das zuständige Verwaltungsgericht in Potsdam hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Nach der jüngsten Fristverlängerung des Gerichts für Stellungnahmen der Beteiligten gab es bei der öffentlichen Hand erneut Abstimmungen. Im Ergebnis lehnen die Beteiligten „weitere Gespräche mit dem Haus Hohenzollern mit dem Ziel einer möglichen außergerichtlichen Gesamtlösung klar ab“, heißt es im Brief an das Gericht.
Streitwert 1,2 Millionen Euro
Mit den Hohenzollern wird seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten und über Entschädigungen verhandelt. Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg einen seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wieder aufgenommen hat. Das Land hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern. Es geht um 1,2 Millionen Euro. Laut Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System „erheblichen Vorschub geleistet hat.“