
Die Bundesregierung hat am 3. August ein mehrstufiges Konzept für die Bekämpfung der Corona-Pandemie im Herbst und Winter vorgestellt. Bundesweit sollen vom 1. Oktober bis 7. April nur einige Maßnahmen gelten, die Bundesländer können aber schärfere Regelungen etwa bei der Maskenpflicht erlassen. Bei Kulturveranstaltungen soll es aber Ausnahmen der Maskenpflicht für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.
Ländersache: Besucherlimits und Hygienekonzepte
Für Kulturveranstalter und -einrichtungen können die Bundesländer zum Schutz vor einer neuen Corona-Welle auch „verpflichtende Hygienekonzepte" bei Angeboten und Veranstaltungen „für öffentlich zugängliche Innenräume" vorgeben. Ebenso können „Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen" festgelegt werden. Das Konzept soll ab dem 01.10.2022 gelten und muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.