Herrschende Auffassung bei Abschiebungen: „Hauptsache weg“
Die Klage von Yussif O. wegen des Polizei-Großeinsatzes in Ellwangen im Mai 2018 könnte ein Zeichen setzten, meint Sean McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg in SWR2: „Ich würde mir wünschen, dass es eine Signalwirkung gibt, um auch den Staat und die Behörden daran zu erinnern, dass sie sich an Gesetze halten müssen und dass das Grundgesetz nicht nur für Deutsche gilt“.
Bei Abschiebungen herrsche in Deutschland die Auffassung vor: „Hauptsache weg“, so Sean McGinley. Das sei eine „überhebliche, kolonialistische Herrenmenschen-Attitüde der deutschen Behörden“.
Auch trotz der Corona-Pandemie würden beispielsweise alte und kranke Menschen abgeschoben. Im Umgang mit Geflüchteten sei aber nicht alles erlaubt, was politisch erwünscht oder öffentlich populär ist.
Offenbar gab es keinen Durchsuchungsbeschluss
Heute, am 18.2.2021, wird vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht eine Klage des Geflüchteten Yussif O. gegen das Land Baden-Württemberg verhandelt. Gegenstand der Klage ist ein Polizei-Großeinsatz in der Landeserstaufnahme-Einrichtung in Ellwangen im Mai 2018, nachdem zuvor über 100 Bewohner*innen der LEA die Abschiebung von Yussif O. zunächst verhindert hatten.
Soweit bekannt sei, habe es keinen Durchsuchungsbeschluss für die Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen gegeben, aus der Yussif O. abgeschoben werden sollte, so Sean McGinley. Das Vorgehen der Polizei sei rechtswidrig gewesen, denn das Grundrecht auf Schutz der Wohnung greife auch in einer Flüchtlingsunterkunft.