Als politischen Verrat könnte man es werten, wenn ein Koalitionspartner beim Versuch mitwirkt, den Bundeskanzler abzuwählen. Das Grundgesetz macht das allerdings nicht so leicht. Manche Abstimmung ging aber auch ganz anders aus als erwartet.
Als politischen Verrat könnte man es werten, wenn ein Koalitionspartner beim Versuch mitwirkt, den Bundeskanzler abzuwählen. Das Grundgesetz macht das allerdings nicht so leicht. Manche Abstimmung ging aber auch ganz anders aus als erwartet.