SWR2 verlost eine Hörerreise für eine Person nach Baden-Baden inklusive Mitwirkung an einem ARD Radio Tatort in einer Nebenrolle.
Das Gewinnspiel findet bis Freitag, 6. November 2020 auf SWR2.de statt. Der Gewinn wird unter allen Gewinnspielteilnehmenden nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder andere Sachpreise ist nicht möglich.
Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar. Ein Weiterverkauf ist nicht erlaubt.
Für die Hörerreise wird mit der*dem Gewinner*in ein Zeitpunkt vereinbart. Wird die Hörerreise nicht angetreten, sind Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen.
Teilnahmeberechtigung
Das Mindestalter für die Teilnahme am Gewinnspiel ist 18 Jahre. Für die Begleitung gelten die Altersbestimmungen des Veranstalters.
Sonstiges
Der*die Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Daten wie z.B. Name und Geburtsdatum zum Zweck der Organisation der Gewinnspielaktion gespeichert, verarbeitet und an den Veranstalter weitergegeben werden. Eine Weitergabe der Daten zu werblichen Zwecken erfolgt nicht. Nach Beendigung der Aktion werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Der*die Teilnehmer*in sowie die Begleitperson stimmen zu, dass sie an einem Gewinnspiel teilnehmen, in dessen Rahmen sie zur Abbildung der Programmaktion im SWR2 Radioprogramm, auf SWR2.de und auf den Social Media Accounts von SWR2 für Interviews, Bild- und Filmaufnahmen zur Verfügung stehen. Der*die Teilnehmer*in sowie die Begleitperson werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass vor und während der gesamten Aktion Ton-, Film- und Fotoaufnahmen erfolgen können. SWR2 behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmenden stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber SWR2 zu.
SWR2 kann Teilnehmer*innen aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere bei berechtigtem Verdacht oder erbrachtem Nachweis hinsichtlich falscher Angaben, Manipulation oder eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen. Mitarbeiter*innen des SWR, der ARD und der beteiligten Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen