Der Winter hält Einzug in Deutschland. Für die kommenden Tage sagen die Meteorologen Schneefall auch in den Mittelgebirgen vorher - vor allem in Richtung Süden. Also eigentlich gute Bedingungen fürs Skifahren. Doch das Coronavirus macht auch vor den Pisten nicht halt und in zahlreichen Skigebieten gibt es Einschränkungen - oder sie sind ganz zu.
Wer sich dennoch ins Skivergnügen stürzen möchte, muss sich sehr genau informieren, was wo möglich ist. Große Unterschiede gibt es dabei zwischen Langlauf und Abfahrt. Verstöße gegen Coronaregeln, Park- und Zufahrtsverbote gibt es allerdings überall - und es drohen teils drastische Bußgelder.
Viele Loipen gespurt
Langlauf ist nicht verboten und zahlreiche Loipen sind gespurt - vor allem in Bayern, aber auch in den Mittelgebirgen. Die Corona-Maßnahmen gelten hier natürlich trotzdem: Auf den Parkplätzen herrscht Maskenpflicht, größere Ansammlungen sind verboten und die Skihütten geschlossen. Unter diesen Bedingungen sei Langlauf nicht gefährlich, meint Matthias Dorer, der Vorsitzende Skizunft Brend in Furtwangen im Südschwarzwald. Schließlich sei es ja eine Freiluftsportart. Und: "Der Mindestabstand wird durch die Ski eigentlich schon automatisch eingehalten."
Abfahrern fehlen Bergbahnen und Lifte
Auf den Skipisten haben die Wintersportler vor allem Probleme, nach oben zu kommen. Die Bergbahnen zählen zu Freizeiteinrichtungen und dürfen nicht fahren, viele Skilifte sind gesperrt oder dürfen nur eine bestimmte Menge an Menschen transportieren. Auch der Liftverbund Feldberg, das größte Skigebiet im Schwarzwald, ist noch geschlossen.
Dagegen öffnen immer mehr kleine, private Betreiber ihre Liftanlagen. Diese können privat gemietet werden - stundenweise und für Familien mit bis zu fünf Personen. Die Idee ist auf der Schwäbischen Alb geboren und zieht immer weitere Kreise.
Bußgelder nicht einheitlich
Wer sich beim Skivergnügen nicht an die Regeln hält, dem drohen teils drastische Bußgelder. Allerdings sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. So verlangt Bayern für Verstöße gegen die Abstands- oder die Maskenpflicht 250 Euro, in Rheinland-Pfalz sind es nur 50 Euro. In Baden-Württemberg gibt es Rahmen, innerhalb derer die einzelnen Kommunen Bußgelder festlegen können - für die "Nichteinhaltung der Verpflichtung, einen qualifizierten Atemschutz zu tragen", sind etwa zwischen 100 und 500 Euro fällig, für die "Teilnahme an einer Ansammlung oder privaten Zusammenkunft im öffentlichen Raum" sogar 100 bis 1.000 Euro.

Neben den Bußgeldern für Corona-Vergehen drohen aber auch weitere. Wer zum Beispiel sein Auto auf den teils überfüllten Parkplätzen nicht richtig abstellt oder einfach auf den Zufahrtsstraßen parkt, muss mit Verwarnungsgeldern rechnen - oder gar damit, dass das Auto abgeschleppt wird. Auch das kann richtig teuer werden: 200 bis 300 Euro für das Abschleppen und rund 30 Euro für das Falschparken.