Wann können Sie vom Vertrag zurücktreten?
Online-Bestellungen haben normal einen Liefertermin. Wird der nicht eingehalten, können Verbraucher dem jeweiligen Zusteller schriftlich mitteilen, bis wann sie Ihre Bestellung brauchen. Hält der Hersteller die neue Frist auch nicht ein, kann man vom Vertrag zurücktreten, sagt Gigi Deppe aus der SWR1-Rechtsredaktion.
Etwas anders sei es bei Bestellungen, die in Geschäften aufgegeben werden. Diese hätten keine bestimmte Frist. In dem Fall sei es wichtig, dass Sie dem Zusteller direkt sagen, bis wann Sie die Ware brauchen.
Lieferengpässe bei höherer Gewalt
Für Engpässe durch höhere Gewalt, beispielsweise aufgrund der Corona-Pandemie, gibt es laut Gigi Deppe keine allgemeingültige Lösung. Es komme auf den Einzelfall an. Allerdings müssten Verkäufer nachweisen, dass sie und die Lieferanten sich ausreichend um die Zustellung bemüht haben. Beispiel Corona:
Verbraucherrechte bei größeren Schäden durch Engpässe
Wenn notwendige Haushaltsgeräte, Möbel oder das Auto fehlen und Sie einen größeren Nachteil haben, sollten Sie eine Mahnung an den Zusteller schreiben. In einem offiziellen Brief können Sie eine Schadensersatzzahlung fordern, sagt Gigi Deppe. Allerdings empfiehlt Deppe auch, vorher das Kleingedruckte der schriftlichen Bestellung gründlich durchzulesen.