ADAC-Verkehrsexperte im SWR1 Interview

Fahrerflucht zukünftig nur Ordnungswidrigkeit?

Stand

Justizminister Buschmann (FDP) will Fahrerflucht bei Blechschäden zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen. Herbert Fuss vom ADAC erklärt im SWR1 Interview, warum er das gut findet.

In Deutschland wird laut Polizeiangaben durchschnittlich bei jedem vierten Unfall Fahrerflucht begangen. Das sind etwa 250.000 Fälle pro Jahr. Bisher gibt es für eine Fahrerflucht Punkte in Flensburg oder eine hohe Geldstrafe, was den Justizbehörden viel Arbeit bereitet. Nun plant Justizminister Marco Buschmann (FDP), das Strafmaß herabzustufen. Herbert Fuss vom ADAC Mittelrhein begrüßt die Pläne.

SWR1: Der Rheinland-Pfälzische Richterbund ist skeptisch und glaubt nicht, dass die Justiz entlastet wird. Warum sind Sie dafür, aus der Straftat eine Ordnungswidrigkeit zu machen?

Herbert Fuss: Damit man auch den Weg der Entkriminalisierung gehen kann. Jede Fahrerflucht ist eine Straftat, also bin ich damit sozusagen ein Krimineller. Wenn ich eine Straftat begangen habe, bin ich ja vorbestraft. Und das sieht der Verkehrsgerichtstag übrigens auch so. Wie weit die Gerichte entlastet werden, kann ich natürlich nicht beurteilen. Wenn man einen Rempler auf dem Parkplatz gemacht hat und wegfährt, ist das sicherlich nicht in Ordnung. Aber ob es unbedingt eine Straftat sein muss, das müssen wir einfach mal infrage stellen.

SWR1: Wird das nicht erst recht dazu führen, dass sich Autofahrer aus dem Staub machen, die ein anderes Auto angefahren haben, weil sie denken "Ich habe ja eh nicht viel zu befürchten".

Fuss: Das kommt ganz darauf an, was man befürchten muss. Eine Ordnungswidrigkeit kann auch empfindlich sein. Sie muss natürlich mit etwas mehr als 25 Euro behaftet sein. Wenn ich so eine Ordnungswidrigkeit "unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle" im Ordnungswidrigkeitsverfahren sanktioniere und es dann 150 Euro kostet, dann ist das eine Summe, die schon etwas mehr weh tut. Aber wir wollen diese Menschen erst mal gar nicht in Betracht ziehen, sondern eher die, die es vielleicht gar nicht mitbekommen haben, dass sie gegen ein Fahrzeug gefahren sind.

SWR1: Dann kann ich es ja auch nicht melden, wenn ich es aus Versehen gemacht habe. Also unterm Strich heißt es doch aber: Geschädigte bleiben auf ihren Kosten sitzen und am Ende der Kette werden dann vermutlich die Vollkaskoversicherungen teurer.

Fuss: Also das wagen wir mal zu bezweifeln, dass der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleibt. Er bleibt so oder so dann darauf sitzen, wenn derjenige sich entfernt und auch keinen Zettel an die Windschutzscheibe macht. Der Bundesjustizminister lässt momentan eine Art Meldestelle prüfen. Das Ganze wäre dann digital, wo ich mit einer App das Kennzeichen angeben, Bilder hochladen und den Unfall melden kann. Und die Meldestelle gibt das dann weiter an den Geschädigten. Es ist auch in Ordnung, wenn man, nachdem man diesen Schaden begangen hat, zur Polizei fährt und es anzeigt. Dann ist man auch aus dem Schneider.

Das Gespräch führte SWR1 Moderatorin Claudia Deeg.

Weitere Informationen zum ADAC Mittelrhein in Koblenz finden Sie auf der Webseite.

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