SWR1: Wie funktioniert das neue Namensrecht genau bei Ehepaaren?
Stephanie Goedel: Ehegatten können auch künftig weiterhin bei der klassischen Variante bleiben, dass man einen Namen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt.
Aber die Neuerung ist nun, dass auch beide einen Doppelnamen führen können. Und zwar in der Reihenfolge, wie die beiden sich das aussuchen. Das geht dann mit oder ohne Bindestrich. Es kann auch nur einer der Partner einen Doppelnamen führen. Das wird sehr interessant.
Fünffach-Namen sind im Namensrecht nicht möglich
SWR1: Wenn zum Beispiel die ehemalige Biathletin Simone Greiner-Petter-Memm und die Loriot-Figur Herr Müller-Lüdenscheid heiraten würden. Was wäre dann?
Goedel: Dann kommt das, was man vom Amt erwartet. Wir müssten erst einmal prüfen, woher der "Dreifach-Name" kommt. Um es abzukürzen: Es ist natürlich nicht möglich, dass die beiden dann einen "Fünffach-Namen" tragen.
Es gibt aber die Möglichkeit, alle fünf verschiedenen Namen miteinander zu kombinieren. Oder man nimmt nur einen der beiden bestehenden Namen.
SWR1: Und wenn die Biathletin Frau Greiner-Petter-Memm unverheiratet ein Kind mit Herrn Müller-Lüdenscheid hätte. Könnte das Kind dann zum Beispiel Torben Henrik Greiner-Petter-Memm-Müller-Lüdenscheid heißen?
Stephanie Goedel: Das wäre dann ein bisschen zu viel! Herzlichen Glückwunsch zum doppelten Vornamen. Aber es ist tatsächlich so: bei unverheirateten Paaren darf gerne eine Kombination von beiden bestehenden Nachnamen entstehen.
Wenn man aber schon einen Doppel- oder Mehrfachnamen hat, dann einfach einen Namen rauspicken. Also hier zum Beispiel: Greiner-Müller.
Keine eigenen "Namenskreationen" möglich
SWR1: Könnte man denn auch Namen mischen? Also wenn Herr Lüdenscheid jetzt Frau Müller heiratet. Könnten die zwei dann sagen, man heißt Mühlen oder Scheid?
Goedel: Leider nein. Das ist aktuell die meist gestellte Frage, dass die Leute sich quasi einen neuen gemeinsamen Nachnamen kreieren möchten. Aber da sagt der Gesetzgeber ganz klar: Nein! Es dürfen nur bestehende Namen vereinigt, aber nicht neu zusammengesetzt werden.
Übergangsfrist für Namensänderungen beim Standesamt Pirmasens
SWR1: Wenn jetzt ein Ehepaar ein paar Tage zu spät kommt für diese Namensänderung, kann man dann noch etwas machen?
Stefanie Goedel: Es gibt eine Übergangsvorschrift. Das bedeutet: wenn sie vor dem 01.05.25 schon glücklich in den Hafen der Ehe geschippert sind, dürfen sie natürlich zum Standesamt kommen und können von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen.
SWR1: Der 1. Mai ist der Stichtag für das neue Namensrecht. Warum ist das Datum für Sie im Standesamt nicht so schön?
Goedel: Gesetzesänderungen zum 1.5. und 1.11. sind immer besonders bescheiden. Das hatten wir im letzten Jahr auch mit dem Selbstbestimmungsgesetz zum 1.11. Für solche Änderungen wird immer bundesweit ein Programm-Update eingespielt. Wir haben dadurch dann nicht die Möglichkeit die Fälle durchzuspielen, wie wir sie dann tatsächlich digital umsetzen können.
Aber wir sind flexibel. Wir haben immer sehr verständnisvolle Bürger, die sich dann auch gerne ein paar Tage gedulden, bis wir das alles dann mal digital durchgespielt haben.