SWR1: Merken sie das bei der Arbeit, wenn wieder so eine Aktionswoche war?
Melanie Leier: Das merkt man durchaus. Es kommen dann mehr Mandanten mit mehr Bußgeldvorwürfen zu einem. Und dadurch merkt man, dass vor kurzem Speedweek oder Blitzermarathon war.
SWR1: Im Internet verspricht die Werbung, dass man mit dem richtigen Anwalt jeden Strafzettel auch wieder loswird. Gibt es tatsächlich wirklich die Klassiker, bei denen Blitzerfotos ungültig sind und man dagegen vorgehen sollte?
Leier: Im Bezug auf Blitzerfotos muss man sich bewusst machen, dass es in Deutschland die Fahrerhaftung gilt. Das heißt, der Fahrer des Fahrzeuges haftet im Ergebnis für den Verstoß.
Wenn die Aufnahme des Messbildes eine schlechte Bildqualität hat und keine eindeutige Identifizierung vorgenommen werden kann, dann kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein.
SWR1: In wie viel Prozent der Fälle lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?
Leier: Grundsätzlich würde ich aus anwaltlicher Sicht natürlich sagen, dass es sich immer lohnt.
SWR1: Was sind denn die häufigsten Fehler, wenn man gegen einen Bußgeldbescheid vorgeht?
Leier: Es gibt eine Vielzahl von Aspekten, die da eine Rolle spielen können. Fehlt beispielsweise die vorschriftsmäßige Eichung eines Geräts, dann kann das unter Umständen dazu führen, dass man einen technischen Sachverständigen beauftragen muss, der das dann noch mal genauer prüft.
Neben technischen sind natürlich auch menschliche Fehler denkbar. Beispielsweise wenn Polizisten ihr mobiles Messgerät nur um wenige Grad falsch ausrichten, können Autofahrer noch davonkommen, auch wenn sie zu schnell gefahren sind.
Es gibt da viele Ansatzpunkte im Rahmen der Verteidigung, die geltend gemacht werden können.
Verkehrsanwältin Melanie Leier in SWR1 Leute
SWR1: Wenn ein Mandant uneinsichtig ist und sie sehen, der hat gar nichts gelernt, haben sie da manchmal ein komisches Gefühl dabei?
Leier: Ein komisches Gefühl, durchaus. Uneinsichtigkeit kommt auch gar nicht so selten vor. Aber da sollte man als Anwältin dann auch dem Mandanten ganz klar sagen, wie die Erfolgsaussichten aussehen. Und wenn die negativ bewertet werden, dann sollte man das als Betroffener eines Bußgeldverfahrens auch so hinnehmen oder den Rat annehmen, weil dafür sind wir Anwälte ja auch da.