SWR1 Hitparade

Teilnahmebedingungen

Stand

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Abstimmung zur "SWR1 Hitparade" und das damit verbundene Gewinnspiel von SWR1 Rheinland-Pfalz. Veranstalter der Abstimmung und des Gewinnspiels ist SWR1 Rheinland-Pfalz. Mit der Teilnahme an der Abstimmung bzw. an dem Gewinnspiel erkennen die Teilnehmer*innen ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

  1. Sie haben die Möglichkeit, einmal an der Abstimmung teilzunehmen. Im Rahmen dieser Stimmabgabe können Sie bis zu fünf unterschiedliche Titel nennen. Die abgegebenen Wunschtitel werden wie folgt gewichtet: Titel 1 = 5 Punkte, Titel 2 = 4 Punkte, Titel 3 = 3 Punkte, Titel 4 = 2 Punkte und Titel 5 = 1 Punkt.
  2. Die Platzierung der Titel erfolgt gemäß der jeweils erreichten Punktzahl. Bei Punktgleichheit von Titeln wird deren Platzierung jeweils durch das Los bestimmt.
  3. Zur Orientierung wird eine Vorschlagsliste bereitgestellt. Diese Liste wird aufgrund redaktioneller Kriterien unter Zugrundelegung der tatsächlichen Publikumspräsenz und der Programmprägung von SWR1 RP erstellt und kann während der Aktion aktualisiert werden. Selbstverständlich können Sie auch andere als die in der Vorschlagsliste genannten Künstlerinnen und Künstler und/oder Titel benennen.
  4. Die Teilnahme an der Abstimmung zur SWR1 Hitparade erfolgt durch Ausfüllen des Abstimmformulars im Internet, durch Zusendung von ausgefüllten Vordrucken, die im Aktionszeitraum bei Veranstaltungen etc. von SWR1 RP ausgelegt werden, oder durch sonstige übliche Übermittlung (Postkarte, Brief, E-Mail, etc.), in der Wunschtitel sowie Namen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Wohnort der betreffenden Teilnehmer*innen angegeben und den Teilnahmebedingungen zugestimmt wird. Ferner kann telefonisch, an gesondert genannten Telefonaktionstagen, nach Maßgabe der vorstehenden Regeln abgestimmt werden.
  5. Der Teilnahmezeitraum ist vom 11.09.2023, 8 Uhr bis  21.09.2023,  23.59 Uhr.
  6. Mitarbeiter*innen des SWR, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen an der Abstimmung und dem Gewinnspiel nicht teilnehmen.
  7. Die mit der Teilnahme mitgeteilten personenbezogenen Daten werden vom SWR ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung der Abstimmung (inkl. der Erstellung anonymisierter Statistiken und einer möglichen Kontaktaufnahme im Rahmen der Sendung zur Hitparade) und zur Durchführung des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht. Zur Abstimmung im Rahmen der Hitparade und zur Teilnahme am Gewinnspiel setzen wir das Tool unseres Dienstleisters pub. Public Value Technologies GmbH (Datenschutzerklärung: https://pub.tech/#privacy) ein. Zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse, die zum Zwecke der Verhinderungen von Manipulationen oder SPAM im Rahmen des Abstimmungsprozesses erfolgt, wird im Rahmen dieser Zusammenarbeit der Dienst Mailgun Technologies Inc. (Datenschutzerklärung: https://www.mailgun.com/de/dsgvo/) eingesetzt.Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise auf der Homepage des SWR.
  8. Der SWR ist berechtigt, Künstlerinnen und Künstler nicht zu berücksichtigen, deren Titel in Widerspruch zu den Programmgrundsätzen des SWR stehen. Nicht berücksichtigt werden zudem solche Einsendungen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie lediglich zur Förderung einzelner Gruppeninteressen organisiert und eingereicht werden und damit das Konzept der individuellen Teilnahme an der Aktion zu verfälschen drohen (z.B. kopierte Einsendungen oder Einsendungen von identischen Absendern). Die entsprechende Einschätzung und Entscheidung unterliegt der Redaktionsfreiheit des SWR und kann nicht beanstandet werden.
  9. Unter allen Teilnehmer*innen der Abstimmung werden acht DAB+ Radios verlost. Die Gewinner*innen werden unter allen Teilnehmern*innen, die im Rahmen der Abstimmungsteilnahme gemäß Ziffer 4 der Teilnahme am Gewinnspiel aktiv zustimmen, nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Der Zeitpunkt der Auslosung variiert und wird von der Redaktion festgelegt. Alle Gewinner*innen werden telefonisch oder schriftlich benachrichtigt. Die Umwandlung des Gewinns in Geld- oder andere Sachpreise ist nicht möglich.
  10. Mit der Teilnahme an der Abstimmung bzw. am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass der SWR über sie namentlich oder in sonst identifizierender Weise berichtet darf. Die im Rahmen der Abstimmung angegeben Daten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) dienen zur Kontaktaufnahme im Rahmen der zur Programmaktion "SWR1 Hitparade" gehörenden Sendungen. Sie stimmen zu, dass der SWR die unter ihrer Mitwirkung hergestellten Bild- und Tonaufnahmen veröffentlichen darf und ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung, insbesondere im SWR-Fernsehen/Hörfunk und/oder der ARD-Programmfamilie ausstrahlen und in den Internetangeboten (insbesondere swr1.de) und/oder Mediatheken des SWR, der ARD sowie in den sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) und über Drittplattformen (z. B. YouTube) auf Abruf (On-Demand und/oder Download) anbieten bzw. als Podcasts nutzen bzw. nutzen lassen darf.
  11. SWR1 Rheinland-Pfalz behält sich vor, die Abstimmung und/oder das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmern*innen stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen SWR1 Rheinland-Pfalz zu. SWR1 Rheinland-Pfalz kann Teilnehmer*innen aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel oder der Abstimmung ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt.
  12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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AUTOR/IN
SWR