Was passiert, wenn der Termin nicht eingehalten wurde, hat uns Wiebke Girolstein vom Landesamt für Steuern im SWR1 Interview erzählt.
SWR1: Was passiert, wenn jemand bis zum 31. Januar nicht abgegeben hat?
Wiebke Girolstein: Es sollte niemand in Panik verfallen. Die Frist ist der 31. Januar. Aber wenn Sie es aus nachvollziehbaren Gründen nicht sofort schaffen - vielleicht erst zum 1. oder 2. Februar - kann ich Ihnen garantieren, wird nichts passieren. Wir erinnern zunächst auch. Das heißt, es werden Schreiben versandt, in denen nochmal an die Abgabe erinnert wird. Die werden voraussichtlich nicht vor Ende Februar verschickt.
SWR1: Was sind denn nachvollziehbare Gründe?
Girolstein: Nachvollziehbare Gründe wären, wenn jemand schon die Daten ermittelt hat, aber beispielsweise im Rahmen einer Erbengemeinschaft mir weitere Miterben fehlen. Oder wenn jemand erkrankt war. Er hat alles vorbereitet und war jetzt im Krankenhaus und deswegen hat er es nicht mehr geschafft.
SWR1: Ab wann kostet es einen Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat und ein Zwangsgeld von 25.000 Euro?
Girolstein: Auch das kann ich nicht pauschal sagen. Das hängt im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes ab das zu entscheiden, ob ein Verspätungszuschlag erfolgt oder festgesetzt wird und wenn ja, in welcher Höhe. Das ist also eine Kann-Regelung. Und ich denke, bei wichtigen Gründen wird das auch nicht zum Zuge kommen. Und wenn, dann werden die Ämter sehr moderat damit umgehen.
SWR1: Warum haben denn bisher erst so wenige Menschen abgegeben?
Girolstein: Für viele Menschen ist diese Art einer Erklärungsabgabe das erste Mal. Wir reden hier von der sogenannten Hauptfeststellung. Im Prinzip ist das eine große Inventur, die letztmalig 1964 stattgefunden hat. Von daher ist die Art der Erklärung für viele nicht bekannt. Und das ist vielleicht auch das Neue, was abschreckt.
SWR1: Wo kann ich Hilfe bekommen?
Girolstein: Zum einen gibt es die Möglichkeit über ein Steuerberatungsbüro. Wir bieten aber auch "Klickanleitungen" an über unsere eigenen Internetseiten der jeweiligen Finanzämter, die Schritt für Schritt zeigen, wo muss ich welche Angaben in Elster einfügen muss. Dazu gibt es noch FAQs - die meist gefragten Fragen und die Antworten darauf. Und es gibt einen "Steuer-Chatbot", über den ich viele Antworten zu meinen Grundsteuerfragen erhalte.
Das Interview führte SWR1 Moderator Michael Lueg.