Dabei geht der ADAC davon aus, dass es im Moment noch rund 15 Millionen alte Papier-Führerscheine gibt, die bis Ende 1998 ausgestellt worden sind und runde 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgegeben worden sind.
Zusammengefasst
Zuständigkeit | Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes |
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Kosten | 25,30 Euro |
Verwarnungsgeld | 10 Euro bei Fristüberschreitung |
Fahrerlaubnisklassen | PKW- und Motorradklassen bleiben erhalten |
Gültigkeit | 15 Jahre, europaweit |
Prüfung | keine erneute Prüfung notwendig |
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zwischen dem 1.1.1999 und dem 19.1.2013 ausgestellt beziehungsweise erneuert wurde, gelten andere Umtausch-Fristen. Bis wann Sie dann einen neuen Führerschein haben müssen, erfahren Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Den Alten dürfen Sie behalten
"Als nächstes sind dann die Jahrgänge 1959 bis 1964 dran," erklärt SWR-Redakteurin Petra Thiele. "Die haben bis 19. Januar 2023 Zeit. Und so weiter." Die Redakteurin weist weiter darauf hin, dass ein freiwilliger Umtausch für alle, die nicht mehr auf ihren Jahrgang warten möchten, jederzeit möglich ist.

"Und man muss keine Angst haben," so Thiele weiter, "das man dann sein altes Dokument - mit dem ja meist super-lustigen Jugendbildnis drin - abgeben muss." Wer möchte, darf den alten rosa oder grauen Papier-Führerschein nach dem Umtausch, natürlich entwertet, behalten.
Grund für den Umtausch ist eine europäischen Richtlinie (EU-Richtlinie 2006/126/EG), deren Umsetzung bei uns in der Anlage 8 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt ist. Die neuen Führerscheine sollen fälschungssicherer sein und bei Kontrollen sollen auch die Besitzer leichter wieder zu erkennen sein.
Das brauchen Sie für den Umtausch
Der Umtausch alt gegen neu erfolgt durch die Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort und Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Antragsformular (Download bei der zuständigen Führerscheinstelle)
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
- Biometrisches Passfoto
Der ADAC weist darauf hin, dass falls der alte Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, eine sogenannte Karteikarten-Abschrift der Behörde, die ursprünglich den Führerschein ausgestellt hat, vorgelegt werden muss. Die ausstellende Behörde finden Sie auf Ihrem Führerschein. Die Abschrift kann meist telefonisch, per Mail oder online beantragt werden und wird direkt an die für Sie zuständige Führerscheinstelle weitergeleitet.
Scheckkarte wird digital
Neben dem neuen Scheckkarten-Führerschein solle in einigen Jahren auch eine digitale Variante geben, erklärt SWR-Redakteurin Petra Thiele: "Dann kann man bei Kontrollen sein Smartphone vorzeigen. Der ist dann dort gespeichert."